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Experten-Antwort

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a)

von Manni10.10.2016 | 19:18
1245 Ansichten
2 Antworten

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Ich kann am 01.11.2017 (Alter 63 Jahre und 4 Monate) abschlagsfrei in Rente gehen, weil dann 45 Versicherungsjahre erreicht sind. Die 45 Jahre sind zum jetzigen Zeitpunkt schon erreicht. Ich möchte aus steuerlichen Gründen (Abfindungszahlung) in diesem Jahr noch Geld wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a) einzahlen. Ein Rürup-Vertrag mit Einmalzahlung hätte den gleichen steuerlichen Effekt. Ist aber im jetzigen Zinsumfeld etc. nicht so lukrativ wie die gesetzliche RV. Kann ich mir jetzt die Beiträge für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a) zum 01.07.2017 (Alter 63 Jahre) ausrechnen lassen und dann einen Teilbetrag bzw. den ganzen Betrag einzahlen? In Altersrente ohne Abschläge gehe ich dann zum 01.11.2017. Das weiß die RV heute aber noch nicht. Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung steht: "Und sollten Sie im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können diese Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden." Das ist logisch. Aber die eingezahlten Beiträge wirken sich doch auf jeden Fall auf die Rentenhöhe aus, oder?? Was ist bei diesem "Steuersparmodell" noch zu beachten? Steuerlich ist übrigens alles geklärt. Viele Grüße Manni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manni,

auch wir verweisen auf den Beitrag vom Vortag und schließen uns daher den Ausführungen von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 10.10.2016 | 19:48
Hallo Manni, ja. Lesen Sie auch diese Beiträge zum Thema: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > Was ist bei diesem "Steuersparmodell" noch zu beachten? Steuerlich ist übrigens alles geklärt. Na, dann ist ja alles geklärt ;-) Nein, zu Steuern können hier sicher keine Tipps gegeben werden - 2016 und 2017 Teilzahlungen ...wird Ihnen Ihr Steuerberater sicher bereits geraten haben. Gruß w. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
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