Hallo von Ein Kunnde,
vermutlich sprechen Sie von den Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Betrag und je höher der prozentuale Abschlag der Rente ist.
Wird die Sonderzahlung in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geleistet, kann sich die ursprünglich genannte Gesamtsumme durchaus ändern. Der Beitragsaufwand verändert sich entsprechend der Entwicklung der vorläufigen Durchschnittsentgelte und der Höhe des jeweiligen Beitragssatzes zur Rentenversicherung.