Meine Frage:
Bei Witwenrentenzahlung ins außereuropäische Ausland (kein Sozialabkommen) an eine Witwe, die die Staatsbürgerin dieses Auslandes (Thailand) ist, gab es früher eine Kürzung der Rente um 30%.
Dies soll, wie ich gehört habe, nicht mehr der Fall sein und neuerdings wird die Rente voll überwiesen.
Stimmt das?