zahlungen bei rentenabschlägen

von
Rentner

Notwendige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen
bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von Der Ausgleich von 100 Euro Rentenminderung kostet
1 Jahr (mit 64) 24.000,- Euro
2 Jahren (mit 63) 24.931,- Euro
3 Jahren (mit 62) 25.937,- Euro
4 Jahren (mit 61) 27.028,- Euro

Sind diese Zahlen bei vier Jahren für jedes Jahr zu sehen ??
wieviel muß man bei 1,8 Rentenpunkten pro Jahr bezahlenaus ??

von
Schade

vergessen Sie das Ganze!

egal ob Sie 100 € Abschlag mit 24000 oder mit 27028 Euro ausgleichen - das rechnet sich nicht. Wenn Sie dieses Geld verfügbar haben, können Sie davon montlich 100 € nehmen und werden es wohl nie erleben, dass auf dem Konto kein Geld mehr liegt...

Insofern wird alle Theorie Sie zu keinem anderen Ergebnis bringen.

...und 1,8 EP entsprechen ca 50 € Rente - dann nehmen Sie den halben Betrag und es lohnt sich genausowenig.

Experten-Antwort

Hallo,

die Höhe der Einmalzahlung, um den Abschlag ganz oder teilweise auszuschließen, richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Rente. Diese Auskunft wird Ihnen auf Anfrage vom Rentenversicherungsträger individuell erteilt. Der Betrag für 4 Jahre ist der Betrag, der gezahlt werden muss, wenn die Rente 4 Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die Rente abschlagsfrei zu zahlen wäre, in Anspruch genommen würde. Durch diese Zahlung würde also ein Abschlag von 14,4 % ausgeglichen. Wie hoch die Einmalzahlung wäre, wenn Sie einen Abschlag von 1,8 % ausgleichen möchten, kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.

von
Tschacka

Hallo Rentner (Sie Glücklicher)

einfacher können Sie es so rechnen:

Man nehme 1. die Bruttorente zum gewünschten Rentenbeginn
(Beispiel mit 1.000.- EUR)
Dann ziehe man den individuellen Abschlag ab
(Beispiel 63 = 7,2 &)
verbleiben also 928.- EUR

Abschlag (7,2%) ist demnach 72.- EUR

Nun rechne man pro 1 nem Euro Abschlag ca. 245.- EUR Ausgleichszahlung, dann hat man ca. die Summe die man einzahlen müsste um die in diesem Beispiel genannten 7,2 % auszugleichen.

also 245 x 72 = 17640.- EUR

so teuer ist der Spaß!

Einen wunderschönen Abend wünscht @Tschacka

von
Schiko.

Ich muss mich auch nochmal äussern, auch wenn eigentlich schon alles gesagt wurde. Unter Berücksichtigung des steuerlichen Aspektes, kann man sagen, das der sog.Beitragsausgleich, in jeden Fall Sinn macht. Durch die frühere Inanspruchnahme der Rente liegt der zu versteuernde Anteil bei 56%. Sodass bei einer Bruttorente von z.B. 1800 Euro, eine Steurlast von ca. 48 Euro monatlich aufkommen würde.Wenn nur die Rente als zu besteuerndes Einkommen zugrunde gelegt wird. Wird jetzt die Zahlung für den Abschlag, die man zu 38 % steuerlich geltend machen kann, mit in die Überlegung einbezogen, wäre bei einem späteren Rentenbeginn, mit einem magebenden zu versteuernden Anteil von 60 oder sogar 62 % deutlich höher.

Ob sie die Zahlung leisten, müssen Sie natürlich selber entscheiden, aus rein steuerlicher Hinsicht, macht eine Zahlung in jedem Fall Sinn.

mfg

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