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Zahlungs der Erwerbsunfähigkeitsrente im Ausland

von lavruz5415.10.2009 | 11:59
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Grüsse Sie und bitte um Ihren Rat: Beziehe die Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1980 (geb.1954) , croatische und serbische Staadtsbürgenschaft. Bin ich BRD seit 1968. Sollte ich evtl. meinen Wohnsitz nach Serbien verlegen, würde ich evtl. Probleme mit der Auszahlung der Rente haben??? Besten Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange Sie als deutscher oder serbischer Staatsangehöriger in Deutschland oder Serbien leben, wird Ihnen Ihre Rente in voller Höhe gezahlt. Zuständig ist die DRV Bayern-Süd, 84024 Landshut.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann bekommen Sie eine EM-RT aufgrund des deutschen Arbeitsmarktes!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Dann verstehe ich die Aussage aus Frankfurt nicht!!!

3 Antworten

lavruz54am 15.10.2009 | 18:56
In der Beratungsstelle in Frankfurt, Stiftstrasse erklärte man mir, dass die gute Nachricht ist, dass ich auch nach dem vollendeten 55.Lebensjahr und 35 Arbeitsjahren auch weiterhin die Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen werde, dass ich jedoch nicht an die Verlegung meines Wohnsitzes nach Serbien denke, da mir sofort die Rente entzogen sein wird. Die Erklärung dafür war, dass die deutsche Rentenversicherung nicht prüfen kann, ob ich in Serbien arbeiten werde???
sabam 16.10.2009 | 09:11
Nach dem derzeit immer noch für Serbien weitergeltenden deutsch-jugoslawischen SV-Abkommen aus dem Jahr 1968 werden auch Arbeitsmarktrenten nach Serbien ausgezahlt.
lavruz54am 16.10.2009 | 14:40
Nein, ich bekomme die Erwerbsunfähigkeitsrente! Könnte sein, dass sich der Sachbearbeiter geirrt hat. Ihnen danke ich vielmals für Ihre Antworten.
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