EM-Rente wird bisher am Monatsanfang gezahlt.Wir bei Übergang in die Altersrene für Schwerbehinderte der Auszahlungstermin geändert oder bleibt es bei der bisherigen vorschüssigen Zahlung?
Hallo Elfriede,
bei einem durchgehenden Rentenbezug bleibt es bei der vorschüssigen Zahlung.
EM-Rente wird bisher am Monatsanfang gezahlt. Wird bei Übergang in die Altersrente für Schwerbehinderte der Auszahlungstermin geändert oder bleibt es bei der bisherigen vorschüssigen Zahlung?
Stellen Sie sich vor, der Rentner wäre dann im Monat des Beginns der Folgerente ohne Geldeinnahmen! Kann eigentlich gar nicht sein, oder? Daher gibt es eine Übergangsregelung in § 272 SGB 6. Es kommt auf den Beginn der laufenden Geldleistung an, nicht auf die Art der Rente. Beide Bestimmungen nachfolgend:
Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__118.html
Bei Beginn laufender Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes vor dem 1. April 2004 werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__272a.html