Alle Jahre immer wieder die gleiche Frage
Zitiert von: Experte/in
Hallo Paula,
ausschlaggebend für die Feiertagsregelung ist nicht Ihr Wohnsitz, sondern der (Haupt-)Sitz Ihrer Bank. So kann es durchaus sein, dass Ihre Rente erst morgen überwiesen wird, wenn für Ihre Bank morgen kein Feiertag ist.
Guten Tag an den Experten und alle Fragesteller/innen
Die gute Nachricht zuerst:
Die Rente ist endlich da. Nicht das mir das jetzt wichtig wäre. Am Ende jeden Monats ist immer noch genug drauf. Ich habe es nicht so mit Geld ausgeben, zum Kummer all derer, die es gerne gehabt hätten. (Konsumwahn/.. muss ich haben) nein, muss ich nicht!
Vor kurzem rief der Kundenbetreuer der kontoführenden Bank an und wollte mir einen Kredit für die Erfüllung persönlicher Wünsche andrehen. Der war total irritiert, als ich sagte: "Ich brauche keinen, weder jetzt noch später." Ich bin eher in der Lage Ihnen einen geben zu können, leider überzeugen mich Ihre Sicherheiten als Bank nicht, sorry ...
Es hatte mich nur mal persönlich interessiert, anlässlich dieses Threads und heute morgen um 02.00 Uhr spaßeshalber online nachgeschaut. Meine Bank in Rhld.-Pfalz hatte die Rente schon wertgestellt. Mein Ex-Arbeitgeber überweist die Betriebsrente regelmäßig zum 27. des Monats, wie früher das Gehalt.