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Experten-Antwort

Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld

von Annette B.23.04.2013 | 13:07
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich habe gestern eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mit erfolgreicher Abschlussprüfung abgeschlossen. Da ich noch keinen Arbeitsplatz gefunden habe, habe ich mich heute bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Ich habe dort ein Formular der DRV Bund vorgelegt, und die Arbeitsagentur hat bescheinigt, dass ich mit dem heutigen Tage arbeitlos gemeldet bin und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Ich habe nun dieses Formular der DRV Bund zugeschickt, denn ich möchte Anschlussübergangsgeld für max. 3 Monate beziehen? Wie wird dieses Anschlussübergangsgeld ausgezahlt? Mit einem Auszahlschein? Muss ich mir ggfs. monatlich die Arbeitslosigkeit im Nachhinein von der Arbeitsagentur bescheinigen lassen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Annette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anschluss-ÜG beantragen Sie zunächst formlos beim bisher zuständigen RV-Träger. Von diesem erhalten Sie eine Zusageschrift für die Zahlung, die monatlich erfolgen wird. darin ist auch beschrieben, dass es einer monatl. Bescheinigung durch die Arbeitsvbermittlung bedarf. Entsprechende formulare sind beigefügt.

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2 Antworten

Annette B.am 03.05.2013 | 15:21
Sehr geehrte Experten, ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 monate Anspruch auf Übergangsgeld habe. Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift: Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach § 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann. Eine Bestätigung der Agentur für Arbeit ist auf dem Formular nicht verlangt, ebenso nicht meine Bankverbindung. Ist dass so O.K.? Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013 habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld? Mit freundlichen Grüßen Annette B.
Annette B.am 06.05.2013 | 18:05
In dem erhaltenen Bescheid über due Zusage und die Höhe des Anschlussübergangsgeldes ist eben nicht beschrieben oder erwähnt, dass es einer monatlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit bedarf, dass ich noch arbeitslos bin. Alleine meine eigene Bestätigung über weiter anhaltende Arbeitslosigkeit und die Versicherund, dass sich meine Verhältnisse nicht geändert haben, sind nicht gefragt. Ist nun da Formular, dass ich erhalten habe oder Ihre Aussage falsch?? Grüße - Annette B.
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