Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zahlungsweise Anschlussübergangsgeld

von Annette B.05.05.2013 | 11:28
1186 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid erhalten, nachdem ich für längstens 3 monate Anspruch auf Übergangsgeld habe. Dem Bescheid beigelegt war ein Formular mit der Überschrift: Die nachfolgende Erklärung ist für die Auszahlung des Übergangsgeldes nach § 51 Abs. 4 SGB IX erforderlich Erklärung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Auf dem Formular muss ich nur Ausfüllen und bestätigen, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann. EINE MONATL. BESCHEINIGUNG DURCH DIE ARBEITSAGENTUR, dass ich noch arbeitslos bin, wurde weder in der Zusage der DRV Bund noch auf dem erhaltenen Formular zur Auszahlung erwähnt. Ebenso nicht meine Bankverbindung. Ist dass so O.K.? Die Weiterbildung ging bis zum 22.04.13 und wurde mit erfolgreicher Abschlussprüfung beendet. Am 23.04.2013 habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Wann und wie erhalte ich nun das erste Mal Anschlussübergangsgeld? Indem ich das oben beschriebene Formular am 22.5.13 frühestens ausfülle (= ggfs. bestätige, dass sich keine Änderung in meinen Verhältnissen ergeben hat und ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bin und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann) und an die DRV Bund schicke..... Mit freundlichen Grüßen Annette B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Fragen kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung Bund beantworten. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026