Hallo Frank
Grundsätzlich kann bereits während der Reha eine Auszahlung des Übergangsgeldes erfolgen, soweit Ihr Antrag schon abschließend berarbeitet wurde, wobei die Zahlung von mehreren Faktoren abhängig ist (verkürzter Zahlungszeitraum aufgrund anrechenbarer Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitsgebers, andere Gründe zur Einbehaltung etc.). In der Regel werden hierbei Zahlungen für die ersten beiden Reha-Wochen veranlasst. Die erstmalige Auszahlung erfolgt hierbei grundsätzlich mit Bescheiderteilung (es sei denn es besteht zunächst kein Zahlbetrag).
Abschließend kann Ihre Frage aufgrund der Abhängigkeit mehrerer Faktoren daher nur von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen daher direkt an Ihren Sachbearbeiter. Vielen Dank und alles Gute.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung