Guten Tag,
ob und ggf. wann eine Begutachtung in einem Rentenverfahren stattfindet, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Die sozialmedizinische Abteilung der Deutschen Rentenversicherung prüft in der Regel zuerst die dem Rentenantrag beigefügten medizinischen Unterlagen und fordert ggf. weitere Befundberichte bei den behandelnden Ärzten an. Sollte dennoch nach Ansicht des ärztlichen Dienstes eine Begutachtung notwendig sein, werden Sie schriftlich zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Falls Sie an dem vorgesehenen Tag (urlaubsbedingt)verhindert sein werden, müssen Sie dies auf jeden Fall vorher mitteilen und um Verlegung des Untersuchungstermins bitten. Ansonsten könnte der Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
Sollten Sie Ihren Urlaubszeitraum im Sommer bereits kennen, setzen Sie sich doch einfach mit Ihrem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und bitten Sie um Berücksichtigung des Urlaubs bei einer eventuellen Terminvergabe.
Mit freundlichen Grüßen