Zeit für Gutachten

von
Klar

Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?

von
Groko

Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?

2 Jahre.

von
Angela

Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?

24 Monate!

von
Schorsch

Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?

Bindende Vorschriften gibt es nicht.
Die Gutachter sind angehalten, die Gutachten zeitnah zu erstellen, was je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Gutachter stark variieren kann.

Meine damalige Reha-Klinik lies sich z.B. satte 14 Wochen Zeit, um meinen endgültigen Entlassungsbericht zu schreiben.

MfG

Experten-Antwort

Guten Morgen,
für das Teilhabeverfahren (Reha) finden wir eine Regelung im § 17 Abs.2 Satz 1 SGB IX. Demnach sind die Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. Die Praxis sieht aber häufig anders aus, da gebe ich den Vorrednern recht.
Freundliche Grüße

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