Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?
26.04.2018, 00:59
von
Klar
26.04.2018, 07:15
von
Groko
Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?
2 Jahre.
26.04.2018, 07:35
von
Angela
Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?
24 Monate!
26.04.2018, 10:19
von
Schorsch
Zitiert von: Klar
Gibt es einen Zeitramen, bis wann ein externer Gutachter das Gutachten an die DRV spätestens zu übermitteln hat?
Bindende Vorschriften gibt es nicht.
Die Gutachter sind angehalten, die Gutachten zeitnah zu erstellen, was je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Gutachter stark variieren kann.
Meine damalige Reha-Klinik lies sich z.B. satte 14 Wochen Zeit, um meinen endgültigen Entlassungsbericht zu schreiben.
MfG
30.04.2018, 08:10
Experten-Antwort