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Zeit nach Wiederanmeldung beim Arbeitsamt

von sunn0519.05.2008 | 14:47
1239 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin zur Zeit arbeitslos gemeldet beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug, jedoch mit Meldung der Zeiten an die Rentenversicherung damit mein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aufrechterhalten bleibt. Was passiert wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelde und evtl. so in einen halben Jahr oder Jahr wieder anmelde also wieder arbeitslos ohne Leistung jedoch mit Meldung an Rententräger. Zählt dann diese Zeit der Wiederanmeldung wieder zu den 35 jahren die ich benötige um mit 63 in Rente gehen zu können? Oder hätte die Unterbrechung nicht sein dürfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

ich stimme Rosanna zu.

Sie sollten, wenn Sie sich schon "wegen der Rente" ohne Leistungsbezug arbeitslos melden, peinlichst darauf achten, dass keine Lücken entstehen und Sie diese Zeit auch lückenlos belegen können.

Wenn Sie fallbezogen näheres wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle der DRV.

3 Antworten

Frank Morrisam 19.05.2008 | 14:58
Fragen gibts ..... Natürlich handelt es sich um eine Unterbrechung wenn Sie sich 1/2 oder 1 Jahr nicht beim AA melden. Wie kommen Sie eigentlich auf so eine Frage bzw. was veranlasst oder behindert Sie, sich regealmäßi beim AA zu melden ????
Rosannaam 19.05.2008 | 17:47
"Was passiert wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelde und evtl. so in einen halben Jahr oder Jahr wieder anmelde also wieder arbeitslos ohne Leistung jedoch mit Meldung an Rententräger. Zählt dann diese Zeit der Wiederanmeldung wieder zu den 35 jahren die ich benötige um mit 63 in Rente gehen zu können? " Nein, weil diese nachfolgende Arbeitslosigkeitszeit durch die Lücke nicht mehr als Anrechnungszeit anrechenbar ist.
sunn05am 20.05.2008 | 15:19
ich möchte mich beim arbeitsam abmelden weil ich in den nächsten halben jahr keine arbeit annehmen möchte aus privaten gründen. Wollte nur wissen ob wenn ich mich dann wieder arbeitslos ohne leistungen melde jedoch mit meldung an den rententräger diese zeit dann nach der unterbrechung wieder zu den 35 jahren zählt?
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