ich stimme Rosanna zu.
Sie sollten, wenn Sie sich schon "wegen der Rente" ohne Leistungsbezug arbeitslos melden, peinlichst darauf achten, dass keine Lücken entstehen und Sie diese Zeit auch lückenlos belegen können.
Wenn Sie fallbezogen näheres wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle der DRV.