Mein Sohn hat nun das Abitur und wird im Oktober mit dem Studium beginnen. Ist es erforderlich, dass er sich in der Zwischenzeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet, damit diese 3 Monate bei der Berechnung der Rente als Ausfallzeit gelten?
09.07.2014, 11:53
von
Kirsten Feige
09.07.2014, 12:00
von
GroKo
Zitiert von: Kirsten Feige
Mein Sohn hat nun das Abitur und wird im Oktober mit dem Studium beginnen. Ist es erforderlich, dass er sich in der Zwischenzeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet, damit diese 3 Monate bei der Berechnung der Rente als Ausfallzeit gelten?
Auweia!
09.07.2014, 12:41
von
..
Zitiert von: Kirsten Feige
Mein Sohn hat nun das Abitur und wird im Oktober mit dem Studium beginnen. Ist es erforderlich, dass er sich in der Zwischenzeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet, damit diese 3 Monate bei der Berechnung der Rente als Ausfallzeit gelten?
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4BR10
09.07.2014, 13:29
von
=//=
Nein. Die Übergangszeit zwischen den beiden Ausbildungen ist eine Anrechnungszeit. Es entsteht somit keine Lücke.
09.07.2014, 14:50
Experten-Antwort