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Zeit zwischen EM-Rente weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld?

von frauholle04.02.2009 | 08:35
1934 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag! Auch ich habe ein Problem. Wurde von der KK aufgefordert einen EM-Rentenantrag zu stellen, da mein KG bald ausläuft. Meine Frage: Da die Bearbeitung ja so ca. 10 Wochen dauern kann (würde in der Zeit noch KG bekommen), bekomme ich da weiterhin problemlos mein KG? Was ist, wenn der EM-Antrag abgelehnt wird? Das KG wäre bis dahin ja aufgebraucht! Falle ich dann in ALG1? (habe 12 Monate anspruch), oder was passiert da? Danke frauholle

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.02.2009 | 13:51

Der Beitrag von "Ganz einfach" ist falsch. Den Beiträgen von "Laie" und "Corletto" wird zugestimmt. Wie lange sich ein EM-Rentenverfahren tatsächlich hinzieht, kann nicht gesagt werden. Allerdings sind Verfahren, die "Jahre" dauern die große Ausnahme. Gehen Sie daher davon aus, dass die verbleibende Zeit des Krankengeldbezuges und des ALG I-Bezuges ausreichen sollte.

4 Antworten

Ganz einfacham 04.02.2009 | 08:49
Hartz IV, falls bedürftig.
Laieam 04.02.2009 | 10:38
Hallo Frauholle, nein, nach Ablauf des Krankengeldes bekommen sie bis zur Entscheidung über die EM Rente, Arbeitslosengeld im Zuge der Nahtlosigkeit. Kein Hartz 4, da Ihnen ja laut ihrer Aussage 12 Monate ALG 1 zusteht. Gruss Laie
Corlettoam 04.02.2009 | 11:54
Also erstmal hat die Krankenkasse Sie sicher nicht zur RENTENantragstellung sondern höchstens zur REHAantragstellung aufgefordert. Das heisst es könnte sein, das Sie jetzt auch erst noch zur Reha müssen und erst danach über eine EM-Rente entschieden wird. Außerdem weiss ich nicht , wie Sie darauf kommen das die Bearbeitung eines EM- Rentenantrages " so ca. 10 Wochen dauert " Die Bearbeitung ist an keinen Zeitrahmen gebunden, völlig verschieden und nicht vorhersehbar. Die Bearbeitungsdauer ist immer und ausschließlich Einzelfall abhängig, da event. noch Unterlagen beigebracht sowie neue Begutachtungen stattfinden müssen. Darum KANN sich so ein Rentenverfahren auch über Monate - und sogar bis zu einem Jahr hinziehen. Läuft ihr Krankengeld aus und Sie werden ausgesteuert, können Sie natürlich ihren 12 monatigen ALG I Anspruch bei der Agentur für Arbeit geltend machen. Bis zur Entscheidung im Rentenverfahren werden Sie dann auch ALG I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Wird ihr EM-Antrag abgelehnt , können Sie Widerspruch dagegen erheben und danach eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Zumindest für den 12 Monatszeitraum ALG I sind Sie dann ja finanziell abgesichert. Sollte sich das Rentenverfahren länger als 1 Jahr hinziehen ( was bei Widerspruch und vor allem Klage durchaus passieren kann ! ) bleibt ihnen dann wirklich nur ein ALG II Antrag.
Corlettoam 04.02.2009 | 14:20
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, das es immer ein riskantes Unterfangen ist, wenn man den kompletten 78 wöchigen Krankengeldbezugszeitraum bis zum letzten Tag ausschöpfen will. So verständlich wie dies finanziell auch sein mag, so riskant und gefährlich ist dies. Sie laufen bei einem langwierigem Rentenverfahren ( mit Widerspruch und Klage Dauer regelmässig mehr als 1 Jahr ) Gefahr , dann nach dem 12 monatigem ALG I ins ALG II zu fallen ( wenn Sie dies denn überhaupt bekommen werden... ) Persönlich würde ich darum niemals den 78 Wochen Bezugszeitraum bis zuletzt ausnutzen, sondern immer frühzeitig den EM-Rentenantrag stellen. Viele Leute denken immer, so ein EM-Rentenantrag geht in wenigen Wochen und dann auch noch reibungslos über die Bühne - dies ist aber in ganz ganz vielen Fällen nicht der Fall !
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