Hallo Michel,
aufgrund der Tatsache, dass die Zeiten im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind, können wir erkennen, dass der Zeitraum durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger geprüft worden ist.
Zeiten der beruflichen Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten und können über die Gesamtleistungsbewertung einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten. Zuerst werden die Entgeltpunkte aufgrund des Arbeitsverdienstes innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit ermittelt.
Als weiterer Schritt wird eine Gesamtleistungsbewertung durchgeführt. Sofern die Entgeltpunkte innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit den Gesamtleistungswert nicht erreichen, erhalten Sie den Wert aus der Gesamtleistungsbewertung, maximal jedoch 0,0625 Entgeltpunkte.