Hallo,
habe ein richtiges Problem, als ich einen Antrag auf EMR gestellt hatte, wurde der abgelehnt. Weil ich die rentenrechtlichen Voraussetzungen, sprich die Vorversicherungsrechtlichen Zeiten nicht erfüllt habe. Auch in meinem Konto der RV, ist eine Lücke. Durch nachforschungen meinerseits, kam heraus das meine gesamten Akten rückwirkend vor dem Jahr 2014 in der 5 Jahresfrist vernichtet wurden. Nun habe ich von 2011 - 2014 keine Nachweise mehr. Auch nach 2014 - 2017= eintritt in ALG-2 fehlen mir die Zeiten, wo ich bei der AfA mich Arbeitssuchend gemeldet hatte. Da gibt es keine Akte und auch keine Meldung an die RV. Auch habe ich keinen Ablehnungsbescheid erhalten, wo ich diese Anträge bei der AfA ausgefüllt habe.
Das einzigste was ich noch habe, als Beweis sind die Online- meldungen zur AfA auf Arbeitssuchend. war auch danach persönlich bei Dder AfA, um mich Arbeitssuchend zu melden. Leider sind meine Online-Meldungen nie registriert worden in der AfA und auch meine persönliche Meldung existiert nicht.
Ich muß dazu sagen, ich wurde 2011 aus gesundheitlichen Gründen vom AG gekündigt. Dieser Job war nur ein Minijaob auf 165 €-Bais. Also konnte ich nichts in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Nach der Kündigung meldete ich mich Arbeitssuchend bei der Afa. Aber nun existier aus dieser Zet nichts mehr, ist der 5 Jahresfrist zur löschung gefallen. In dieser Zeit war ich auch viel AU, bis 2014. Dadurch war ich in der Familienversicherung meines Mannes versichert. Nach der AU-zeit meldete ich mich Arbeitssuchend , erst Online, mit Bestätigung und danach persönlich bei der AfA. Leider wurde beides nicht registriert, es existiert nicht mal eine Akte geschweige habe ich da ein Ablehnungsbescheid bekommen. Es wurde erst garkeine Akte angelegt, weil ich ja, so laut aussage der damaligen SB, keinen anspruch auf ALG-1 habe. Dazu bekam ich auch keinen Ablehnungsbescheid. Ich war nun nochmals bei der AfA um Akten einsicht zu nehmen, ob da noch irgendwas ist in einer Datenbank. Es ist nichts vorhanden, aus dieser Zeit. Nur das ich ab 07.2017 ALG-2 beziehe. Vor dieser Zeit ist nicht eingtragen bzw. vorhanden.
Habe nur hier zu Hause ein Schreiben der AfA, das die Akten im Rahmen der 5 jahresfrist vernichtet wurden und es ich aus der Zeit von 2011 - 2014 nichte mehr vorhanden. Dazu habe ich seit 2011- dato sämtliche AU-Belege und Krankenhausaufenthalte und eine Bestätigung der KK das ich in dieser Zeit in der Familienversicherung meines Mannes versichert war.
Nun weiß ich nicht, ob das alles nun bei der RV zählt. Das ich wenigstens die Vorversicherungszeiten erfülle, das die Rv dann wenigstens meine Erwerbsminderung prüft durch einen Gutachter. Bis dato will die RV das nicht tun, sprich meine Erwerbsminderung zu prüfen, weil ich diese Vorersicherungszeiten nicht erfülle.
Was sollte ich jetzt noch tun, wenn ic nicht beweisen kann, das ich gemeldet war bei der AfA. Wie gesagt, habe als einiges nur den Beweis der Online-Meldung zur Arbeitssuchendmeldung zur AfA. In der Afa existiert nicht einmal dieses, geschweige was anderes.
Was kann ich Tun ????????
Gruß Fee51