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Experten-Antwort

Zeiten der Arbeitslosigkeit West od Ost?

von Leitz28.03.2014 | 12:10
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bitte um Ihre Hilfe: Ich wohne im Westen, habe aber jahrelang bei einer Ost-Firma gearbeitet (Hauptsitz: Ost). Rentenberechnung der Entgeltpunkte erfolgte nach Ost-Berechnung. Dann wurde ich arbeitslos und diese Arbeitslos-Zeiten wurden nach West berechnet - ohne Aufschlag. Ist das richtig? Danke für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leitz,

bzgl. der Frage der Zuordnung von AloZeiten möchte ich auf die Beiträge von Zelda und Jonny verweisen. Entscheid hier ist, welches Entgelt der AloGeld Berechnung als Grundlage dient. Ist das ein Ostentgelt, dann Alo Zeit Rechtskreis Ost oder eben beides West.

Etwas günstiger für die Berechnung dürften Ost-Zeiten sein (wie auch von Jonny beschrieben). Bei gleicher Beitragszahlung werden diese Zeiten bis zur entgültigen Angleichung der unterschiedlichen Ost/West deutschen Verhältnisse noch angehoben. Wenn Sie dann zur Rente anstehen, dann sind diese Zeiten als Ost-Zeiten vermutlich minimal "wertvoller".

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9 Antworten

GroKoam 28.03.2014 | 13:25
Egal
Erna Sch.am 28.03.2014 | 18:07
Bei mir war es umgekehrt. Ich habe im Osten gewohnt und bin in den Westen gezogen, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Da ich dann nach einiger Zeit im Westen arbeitslos geworden bin, bin ich deshalb wieder in den Osten gezogen und war da noch eine Zeitlang arbeitlos, ehe ich dann in Rente gegangen bin. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zur Rente wurden jedoch so gerechnet, als ob ich noch im Westen gearbeitet hätte - obwohl ich da nur im Osten gewohnt habe. Ist das so richtig oder hätte diese Zeit der Arbeitslosigkeit bis zur Rente als Ostzeit gerechnet werden müssen. Wäre da für mich mehr Rente herausgekommen?
zeldaam 28.03.2014 | 18:10
Ich bitte um Ihre Hilfe: Ich wohne im Westen, habe aber jahrelang bei einer Ost-Firma gearbeitet (Hauptsitz: Ost). Rentenberechnung der Entgeltpunkte erfolgte nach Ost-Berechnung. Dann wurde ich arbeitslos und diese Arbeitslos-Zeiten wurden nach West berechnet - ohne Aufschlag. Ist das richtig? Danke für Ihre Hilfe
Egal
Hallo "Leitz", hallo "GroKo" ganze so egal ist es nicht. Wenn Sie tatsächlich "jahrelang" bei einer Ost-Firma gearbeitet haben (mindestens 52 Wochen) und diese Entgelte auch als Entgelte des Beitrittsgebietes gemeldet wurden, dann wäre auch das Arbeitslosengeld als aus dem Beitrittsgebiet zu melden. Dann würde zwar die "Hochwertung" Ost --> West erfolgen, aber auch der geringere aktuelle Rentenwert Ost bei der Berechnung der Rente für diese Zeiten zugrunde gelegt werden. Die Meldungen der "West" - Agenturen für Arbeit stimmen da gelegentlich nicht- das sollte der Rentenversicherungsträger aber eigentlich erkennen. Das ganz wird offiziell unter dem Begriff " Entrichtungsbereich" oder "Rechtskreis" abgehandelt: Rechtliche Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Bitte aber auch prüfen, ob nicht eine unter Pkt. 3.4.3 abgehandelten Sonderfälle vorliegt. (Allerdings könnte man sich auch fragen, ob die Arbeitsentgelte der Ost- Firma richtig gemeldet wurden - hier wäre der Arbeitsort maßgebend. Haben Sie in den alten oder in den neuen Bundesländern - hauptsächlich- gearbeitet ?) MfG zelda
Jonnyam 28.03.2014 | 18:27
@GroKo = Keine Ahnung! @Leitz: Das scheint nicht richtig zu sein. Das Arbeitslosengeld wurde ja vermutlich auch nach dem Entgelt (OST) berechnet. In solchen Fällen gilt: "Bei Eingang der Meldungen der Leistungsträger über Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen ist vom Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die vom Leistungsträger vorgenommene Zuordnung des Rechtskreises (WEST oder OST) im Hinblick auf die gespeicherten Vorversicherungszeiten im maßgeblichen Bemessungszeitraum plausibel ist. In Zwei-felsfällen sind Unstimmigkeiten durch Rückfrage beim zuständigen Sozialleistungs-träger aufzuklären. Ist die vorgenommene Zuordnung offensichtlich und eindeutig unrichtig (z.B. ausschließlich Beitragszeiten in den neuen Ländern, Sozialleistungsbezug wird mit Rechtskreis West gemeldet), kann eine Korrektur des gemeldeten Rechtskreises ohne Rückfrage erfolgen. Wenn das Entgelt für den Arbeitslosengeldbezug unter OST eingeordnet wird, sind die Beträge vor der Ermittlung der Entgeltpunkte zunächst hochzuwerten, was trotz niedrigeren aktuellen Rentenwerts OST besser ist meint jedenfalls Jonny, der aber gerade sieht, dass Zelda das auch schon erläutert hat.
L. Großjohannam 28.03.2014 | 20:56
Zitat von L. Großjohann anzeigenausblenden
L. Großjohann schrieb

@GroKo = Keine Ahnung!

@Leitz:

Das scheint nicht richtig zu sein. Das Arbeitslosengeld wurde ja vermutlich auch nach dem Entgelt (OST) berechnet. In solchen Fällen gilt:

"Bei Eingang der Meldungen der Leistungsträger über Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen ist vom Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die vom Leistungsträger vorgenommene Zuordnung des Rechtskreises (WEST oder OST) im Hinblick auf die gespeicherten Vorversicherungszeiten im maßgeblichen Bemessungszeitraum plausibel ist. In Zwei-felsfällen sind Unstimmigkeiten durch Rückfrage beim zuständigen Sozialleistungs-träger aufzuklären.

Ist die vorgenommene Zuordnung offensichtlich und eindeutig unrichtig (z.B. ausschließlich Beitragszeiten in den neuen Ländern, Sozialleistungsbezug wird mit Rechtskreis West gemeldet), kann eine Korrektur des gemeldeten Rechtskreises ohne Rückfrage erfolgen.

Wenn das Entgelt für den Arbeitslosengeldbezug unter OST eingeordnet wird, sind die Beträge vor der Ermittlung der Entgeltpunkte zunächst hochzuwerten, was trotz niedrigeren aktuellen Rentenwerts OST besser ist

meint jedenfalls

Jonny,

der aber gerade sieht, dass Zelda das auch schon erläutert hat.

[/quote]

Eine Frage ist aber zunächst mal wichtig, ehe man sich da eingehender befaßt:

Ist die Rente bei der Berechnung Methode Ost höher (wegen der Höherbewertung) oder nach der Methode West (wegen des höheren Rentenwerts)? Kann man hier eine generelle Aussage für alle Fälle treffen? Oder muß man da wieder unterscheiden?

[/quote]

und wieviel macht das aus? Diskutieren wir da um ein paar Cent?

@GroKo = Keine Ahnung! @Leitz: Das scheint nicht richtig zu sein. Das Arbeitslosengeld wurde ja vermutlich auch nach dem Entgelt (OST) berechnet. In solchen Fällen gilt: "Bei Eingang der Meldungen der Leistungsträger über Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen ist vom Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die vom Leistungsträger vorgenommene Zuordnung des Rechtskreises (WEST oder OST) im Hinblick auf die gespeicherten Vorversicherungszeiten im maßgeblichen Bemessungszeitraum plausibel ist. In Zwei-felsfällen sind Unstimmigkeiten durch Rückfrage beim zuständigen Sozialleistungs-träger aufzuklären. Ist die vorgenommene Zuordnung offensichtlich und eindeutig unrichtig (z.B. ausschließlich Beitragszeiten in den neuen Ländern, Sozialleistungsbezug wird mit Rechtskreis West gemeldet), kann eine Korrektur des gemeldeten Rechtskreises ohne Rückfrage erfolgen. Wenn das Entgelt für den Arbeitslosengeldbezug unter OST eingeordnet wird, sind die Beträge vor der Ermittlung der Entgeltpunkte zunächst hochzuwerten, was trotz niedrigeren aktuellen Rentenwerts OST besser ist meint jedenfalls Jonny, der aber gerade sieht, dass Zelda das auch schon erläutert hat.
Eine Frage ist aber zunächst mal wichtig, ehe man sich da eingehender befaßt: Ist die Rente bei der Berechnung Methode Ost höher (wegen der Höherbewertung) oder nach der Methode West (wegen des höheren Rentenwerts)? Kann man hier eine generelle Aussage für alle Fälle treffen? Oder muß man da wieder unterscheiden?
und wieviel macht das aus? Diskutieren wir da um ein paar Cent?
Jonnyam 28.03.2014 | 21:43
Grundsätzlich ist die Hochwertung von OST-Entgelten auch mit dem geringeren aktuellen Rentenwert OST günstiger. Denn die Hochwertungsfaktoren sind höher als der niedrigere aktuelle Rentenwert OST. So ergibt ein Entgelt für 1996 von 42327,80 DM im Osten nach der Hochwertung mit 1,2209 dann das Durchschnittsentgelt im Westen und damit 1,0000 EP-OST, d.h. beim heutigen Rentenwert von 25,74 € monatliche Regelaltersrente von 25,74 €. Ohne die Hochwertung ergäben sich aus dem Verdienst nur 0,8191 EP-WEST, aber mit dem aktuellen Rentenwert WEST von 28,14 dennoch nur 23,05 € an monatlicher Altersrente. Dann kommt es ganz drauf an, ob das Arbeitslosengeld vor oder erst ab 1998 bezogen wurde, weil Zeiten bis 1997 noch eventuell als beitragsgemindert zu bewerten sind. Insgesamt dürfte sich die Sache im einstelligen Eurobereich bewegen. Kommt halt ganz drauf an meint Jonny
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 23:09
Zumindest bei den Regionalträgern erkennt das Datenverarbeitungsprogramm solche Fälle, bei denen dem Ost-Entgelt ein West-Arbeitslosengeld folgt oder umgekehrt, da unsere lieben Kollegen Arbeitsagenten das wohl nie gebacken bekommen. Der Rechtskreis des Arbeitslosengeldes wird dann bei einem gelegentlichen Geschäftsvorgang manuell vom Rentenversicherungsträger berichtigt. Sie können aber auch schreiben und um Prüfung bitten.
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