Zitiert von: GroKo
Zitiert von: Leitz
Ich bitte um Ihre Hilfe:
Ich wohne im Westen, habe aber jahrelang bei einer Ost-Firma gearbeitet (Hauptsitz: Ost). Rentenberechnung der Entgeltpunkte erfolgte nach Ost-Berechnung. Dann wurde ich arbeitslos und diese Arbeitslos-Zeiten wurden nach West berechnet - ohne Aufschlag. Ist das richtig?
Danke für Ihre Hilfe
Egal
Hallo "Leitz", hallo "GroKo"
ganze so egal ist es nicht.
Wenn Sie tatsächlich "jahrelang" bei einer Ost-Firma gearbeitet haben (mindestens 52 Wochen) und diese Entgelte auch als Entgelte des Beitrittsgebietes gemeldet wurden, dann wäre auch das Arbeitslosengeld als aus dem Beitrittsgebiet zu melden.
Dann würde zwar die "Hochwertung" Ost --> West erfolgen, aber auch der geringere aktuelle Rentenwert Ost bei der Berechnung der Rente für diese Zeiten zugrunde gelegt werden.
Die Meldungen der "West" - Agenturen für Arbeit stimmen da gelegentlich nicht- das sollte der Rentenversicherungsträger aber eigentlich erkennen.
Das ganz wird offiziell unter dem Begriff " Entrichtungsbereich" oder "Rechtskreis" abgehandelt:
Rechtliche Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_254DR3.4.1&a=true
Bitte aber auch prüfen, ob nicht eine unter Pkt. 3.4.3 abgehandelten Sonderfälle vorliegt.
(Allerdings könnte man sich auch fragen, ob die Arbeitsentgelte der Ost- Firma richtig gemeldet wurden - hier wäre der Arbeitsort maßgebend. Haben Sie in den alten oder in den neuen Bundesländern - hauptsächlich- gearbeitet ?)
MfG
zelda