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Zeiten der Arbeitssuche

von Otraholz26.01.2009 | 13:21
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6 Antworten

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Bei der Agentur für Arbeit hat man die Möglichkeit sich Arbeitssuchend oder Arbeitslos zu melden ( beides ohne Leistungsbezug). Reichen die Zeiten der Arbeitssuche für die Voraussetzungen der Rente wg. Arbeitslosigkeit aus, d.h. zählen die Zeiten bei der Ermittlung der einjährigen Arbeitslosigkeit mit ? Wird die Vorausssetzung "Arbeitslosigkeit zum Rentenbeginn" hierdurch auch erfüllt ? Verlängern die Zeiten der Arbeitssuche den 10 Jahreszeitraum für die Ermittlung der 96 Pflichtbeiträge ? Für die Beantwortung im voraus vielen Dank !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Otraholz,

Zeiten der Arbeitslosigkeit auch ohne Leistungsbezug können als Anrechnungszeiten und damit bei der Prüfung der einjährigen Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden, ebenso wie als Verlängerungstatbestand für die Prüfung der 96 Monate im Zehnjahreszeitraum. Arbeitslos in diesem Sinne ist regelmäßig, wer keine Beschäftigung ausübt und eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunde pro Woche sucht. Damit die Zeit der Arbeitslosigkeit als Anrechungszeit berücksichtigt werden kann, muss diese sich an eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit anschließen. Inwieweit diese Zeit Anrechnungszeit ist, entscheidet die Agentur für Arbeit und teilt dies dem Rentenversicherungsträger mit. Ausnahmen gibt es für über 58,5 -jährige. Für die Voraussetzung Arbeitslosigkeit zu Rentenbeginn ist ausreichend, dass Sie ohne Beschäftigung sind. Arbeitsuchend müssen Sie zu diesem Stichtag nicht sein. Nähere Informationen gibt Ihnen gern Ihr Rentenversicherungsträger in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Im Übrigen verweise ich auch auf den Beitrag von Wolfgang.

5 Antworten

Gugst du Hieram 26.01.2009 | 14:57
Sache mal. Wieviel Frage hast du . Beschäftigst du ganze Amt. Gest du Rente Versischerung in Beratung . Die freue sich wenn du kommst. Da kannst du 5 Stund sitzen und reden . Gugst du Dort. Nischt Hier.
Wolfgangam 26.01.2009 | 22:27
Hallo Otraholz, die Zeit der nur Arbeitsuche (ohne eigene intensive und aktive Bemühungen, die Alo zu beenden) wird als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden können, sie ist keine Zeit ab 58,5 Lbj., die für die AR nach Alo zählt, keine Streckungszeit, um die 96 Monate Pflichtbeiträge aus verlängertem 10-Jahres-Zeitraum zu erreichen. Einzig der Tatbestand arbeits-/beschäftigungslos bei Rentenbeginn würde damit erfüllt werden (hilft wenig/gar nichts, wenn die 96 Monate Pflichtbeiträge im erforderlichen Vorzeitraum nicht vorhanden sind). Gruß w.
Wolfgangam 26.01.2009 | 22:37
sachmal ...vielleicht kukkst du mal nach einem Sprachförderlehrgang als Integrationshilfe oder machst Papiere für dauerhaft hinter die Grenze klar ?!! (zu viele Deutschworte in dem Satz ;-)) w.
Gugst du Hieram 28.01.2009 | 10:16
Es tut mir Leit wenn ich nicht Deutscher bin . Weist du ich bin erst acht Monat in Deutschland. Da kan ich noch nicht so gut Deutsch. Ich wuste nicht das man als Ausländer nicht in den Forum mitmache kan
No Brainam 28.01.2009 | 11:37
Ich denke die Verarschung hat wohl nicht wirklich funktioniert. Aber beim nächten Mal vielleicht!!! Wir drücken ihnen alle die Daumen
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