Zu Fallbeispiel A:
Wenn Sie demnächst nur noch eine Rente in halber Höhe (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) erhalten und einen Verdienst von 850,- Euro mtl. erzielen, ist es grundsätzlich möglich, dass sich dies im Vergleich zu einem weiteren Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung bis zum Begin der Altersrente auswirkt, da bei einer Rentenumwandlung (Erwerbsminderungsrente in Altersrente) der Besitzstand greift der Verlust der Hälfte der Rentenhöhe von 300,- Euro bis zum Altersrentenbeginn nicht unbedingt durch die rentensteigernde Wirkung der von Ihnen künftig zu erzielenden 850,- Euro aufgefangen wird.
Fallbeispiel B:
Aus den zu Punkt A genannten Gründen kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, ob der künftige Verdienst i.H.v. 850,- Euro dir Rente in der Weise steigern wird, dass Sie die derzeitige Rentenhöhe von 600,- Euro erreichen werden.
Dies müsste (wie von "von oder so" vorgeschlagen) im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches anhand Ihres Rentenversicherungskontos bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft werden.
Mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Vertragpartner der (privaten oder betrieblichen) Altersvorsorge müssten Sie klären, wieviel dort letztlich im Alter für Sie gezahlt werden wird und könnten dann so (im Falle, dass die Altersrente durch die Aufnahme des regulären Beschäftigungsverhältnisses niedriger als bisher erwartet ausfallen wird) sehen, ob dies durch die von der vom Arbeitgeber angebotene Altersvorsorge aufgefangen wird.