Hallo,
danke für die Rückmeldung!
Gesundheitsüberprüfungen finden alle zwei Jahre statt. Bei der letzten und vorletzten Überprüfung hatte ich um Reha gebeten und vor einem Jahr auf Kostenübernahme einer Fortbildung, die ich nun in Eigenregie erfolgreich abgeschlossen habe und selbst bezahlt habe.
Die Rentenversicherung hat mich vermutlich abgeschrieben, da ich schon eine abgebrochene Reha und Umschulung hinter mir habe.
Außerdem befinde ich mich auch nicht mehr in fachärztlicher Behandlung und habe der Rentenversicherung geschrieben, dass die Ärzte mir nicht helfen können und ich mit meinen Defiziten arrangiert habe.
Unterm Strich schaffe ich mit Krücken immer zwei Tage die Woche und wenn es mir besser geht, arbeite ich auch mal mehr. Außerdem kann ich mir die Arbeit auch einteilen und notfalls auch mal zuhause arbeiten.
Was mir jetzt fehlt ist eine Einschätzung, die ich hier mal als Fallbeispiel darstellen möchte...
Fallbeispiel A: Die Rente wird gekürzt und ich erhalte Erwerbsminderungsrente zu 50% bis zur Vollendung der Altersrente.
Frage: Wie wirkt sich hier die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente aus. Besteht die Gefahr, dass durch die Teilzeit bzw. durch den niedrigen Bruttolohn von 850 Euro die Altersrente niedriger ausfällt, als wenn ich auf Minijobbasis weiterarbeite und die volle Erwerbsunfähigkeitsrente weiter bekomme.
Fallbeispiel B: Die Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente wird komplett gestrichen und ich arbeite Vollzeit zwei Jahre und schaffe dann die Arbeit nicht mehr.
Frage: Wie würde hier eine erneute Rente bei Erwerbsunfähigkeit berechnet? Habe ich hier evtl. durch die 18 Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente so ein grosses Loch, dass mir hier komplett 18 Jahre Beiträge fehlen?
Zum Abschluss wäre noch erwähnenswert, dass ich insgesamt mit Ausbildung nur sechs Jahre gearbeitet habe.
Gruss Stefan