Ich hatte in den 90er Jahren an einer durch das Arbeitsamt geförderten Fortbildungsmaßnahme teilgenommen. Bei der Rentenberechnng werden diese Zeiten als Berufsausbildungszeiten berücksichtigt. Dadurch verringern Sie meine anrechenbare tatsächliche Berufsausbildungszeit während der Lehre und werden bei der Vergleichsberechnung als vollwertige Beiträge berücksichtigt. Ist das so rechtens?
17.06.2009, 07:20
von
Aha
Entspricht (leider) der derzeit geltenden Rechtslage!
17.06.2009, 13:53
Experten-Antwort
Wie Aha bereits ausgeführt hat, entspricht dies der derzeitigen Rechtslage.