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Experten-Antwort

Zeiten der Kindererziehung bei Scheidung

von Günter07.08.2019 | 13:21
313 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag zusammen, werden die Entgeltpunkte für die Zeiten der Kindererziehung bei einem Versorgungsausgleich auf Grund einer Scheidung auch geteilt - oder werden diese der nur Ehefrau gutgeschrieben? Viele Grüße und Dank im Voraus Günter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günter,

der Kollege DRV hat das schön auf den Punkt gebracht.

Alle in der Ehezeit liegenden Rentenzeiten, also auch Kindererziehungszeiten, werden im Rahmen einer Ehescheidung bzw. eines Versorgungsausgleichs hälftig aufgeteilt.

Da Kindererziehungszeiten aktuell den Zeitraum vom Monat nach der Geburt bis zum Monat des 3. Geburtstages des Kindes umfassen, kann es zu verwerfen kommen, wenn eine Ehescheidung z.B. 12 Monate nach der Geburt eines Kindes durchgeführt wird. Dann würden nicht alle Kinderjahre in der Ehezeit liegen, sondern zum Teil in die Nachehezeit fallen. Hier würden dann tats. nur die innerhalb der Ehezeit liegenden Kinderjahre berücksichtigt (halt zum Beispiel nur 12 Monate) und aufgeteilt werden. Die weiteren Kinderzeiten (nach dem 12. Monat) würden dann außerhalb der Ehezeit liegen und nicht in den Versorgungsausgleich gehören.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dann dürften sämtliche Kinderzeiten innerhalb der Ehezeit liegen und werden dann auch im Versorgungsausgleich (als Bestandteil der Rente) entsprechend berücksichtigt und somit aufgeteilt.

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2 Antworten

DRVam 07.08.2019 | 13:27
Auch die EGPT für die Kindererziehung unterliegen der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs!
Günteram 13.08.2019 | 12:12
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Das Letztere trifft auf mich nicht zu, da meine Kinder schon erwachsen sind. Viele Grüße Günter
Deutsche Rentenversicherung
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