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Experten-Antwort

zeiten der kindheit in ablehnung

von hanna17.11.2013 | 22:40
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Ich habe von 1995 bis 1998 regulär studiert.Vorher Fachabitur.Seit 2001 beim Psychiater in Behandlung.Krank seit 1999-2000.arbeite seit 6 Jahren in Werkstatt für behinderte als Behinderte.Rentenversicherung selbst stellte vor drei jahren oder so fest dass ich seit 2002,2003 voll erwerbsgemindert bin.Bekam jetzt Ablehnungsbescheid des Antrags auf vollr Erwerbsminderungsrente mit Begründung, dass festgestellt wurde dass ich seit dem 16. Lebensjahr voll erwerbsgemindert bin und von1987-1992 keine beiträge bezahlt habe.Ist es überhaupt zulässig,dass Zeiten der Kindheit in einer Ablehnung stehen?1987 war ich 11 Jahre alt.Ist das ein Zahlendreher?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (=fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, können einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn sie bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sind. Diese gesetzliche Regelung betrifft Versicherte, die schon vor Eintritt in das Erwerbsleben (sogenanntes Eingangsleiden) erwerbsunfähig waren. Nach Ihrer Darstellung hat der Rentenversicherungsträger festgestellt, dass bei Ihnen dieses o.a. Eingangsleiden vorliegt. Bei diesem Personenkreis besteht erst ein Rentenanspruch nach 20 Beitragsjahren (=240 Kalendermonaten Pflichtbeiträgen).

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4 Antworten

=//=am 18.11.2013 | 10:09
Da Sie bereits seit dem 16. Lebensjahr voll erwerbsgemindert sind, waren die Voraussetzungen des § 43 Abs. 6 SGB VI zu prüfen: "Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten voll erwerbsgemindert waren und seitdem vununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, habe Anspruch auf Rente wegen voller EM, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren (240 Kalendermonaten) erfüllt haben." Diese Wartezeit können Sie noch nicht erfüllt haben. Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Sobald Sie 240 KM Beitragszeiten - hier in der WfB - zurückgelegt haben, können Sie einen Rentenantrag stellen. Ab Folgemonat des 240. KM vesteht der Rentenanspruch, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Sie dürften evtl. einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.
=//=am 18.11.2013 | 10:11
... auch freiwillige Beiträge zählen zu den 20 Jahren. Es können auch für die nach dem 16. Lebensjahr nicht anrechenbaren Schulzeiten freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Dadurch kann die Wartezeit früher erfüllt werden.
rosebudam 18.11.2013 | 10:45
Die Ausführungen der anderen Forumsteilnehmer sind rechtlich richtig. ABER: Fraglich ist, ob der Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger zutreffend bestimmt wurde. Sie haben nach dem Fachabitur studiert, empfinden sich selbst als krank seit 1999/2000 und sind erst seit 2001 beim Facharzt in Behandlung. Die Feststellung (volle EM liegt seit 16. Lebensjahr vor) ist meines Erachtens bei dieser Sachlage nicht schlüssig. Es handelt sich natürlich um eine medizinische Einschätzung des Einzelfalls und ohne die dem Rentenversicherungsträger vorliegenden medizinischen Befunde ist eine abschließende Einschätzung nicht möglich. Es empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache beim Rentenversicherungsträger bzw. eine Beratung durch einen Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht oder Sozialverband (z. B. VdK), die ebenfalls Akteneinsicht nehmen können. Aber selbst wenn die volle Erwerbsminderung erst später eingetreten ist/wäre: Ihre Angaben (zum Versicherungsverlauf) reichen nicht aus, um festzustellen, ob Sie zum "späteren" Leistungsfall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt hätten. Ohne eine fachkundige Beratung besteht keine Chance dies abschließend zu klären!
KSCam 18.11.2013 | 16:49
Wenn Sie erst seit 6 Jahren Beiträge einzahlen, ist es vollkommen gleich, ob Sie schon mit 16 oder erst irgendwann später als erwerbsgemindert anzusehen sind. Erfahrungsgemäß kann in dieser Situation kein EM Anspruch bestehen. Nutzen Sie Ihre Kraft für Dinge um die es lohnt zu Kämpfen.
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