Zeiten der (Schul- und)Hochschulausbildung (hier: ohne Fachhochschule)sind insgesamt bis zu 8 Jahren im Versicherungsverlauf "abbildbar" (Terminus:Anrechnungszeiten?)
Frage: Wird ein erstes Hochschulstudium abgeschlossen, aber ein anderes Hochschulstudium weitergeführt (oder auch ein Aufbaustudium angeschlossen) - keine blosse Einschreibung ! - ist das weitere Hochschulstudium nach dem Abschluss des ersten auf die 8 Jahre anrechenbar? Ein Aufbaustudium auch?
Oder werden diese - im Gegensatz zu "beliebigen" Hochschulzeiten ohne Abschluss (!) nicht angerechnet?
Wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!