Hallo Ano123,
für die Kindererziehung werden neben der Kindererziehungszeit auch Berücksichtigungszeiten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes rentenrechtlich berücksichtigt. Diese Zeiten sind zu beantragen. Allerdings kann hier das nächste Kontenklärungsverfahren abgewartet werden.