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Experten-Antwort

Zeitliche Begrenzung der EU Rente

von Sabine Lenz04.05.2011 | 20:16
3138 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe da mal eine Frage die jetzt in einer Diskusion aufgeworfen wurde. Ich habe jetzt schon seit 2001 Rente wegen voller Eu, ich habe sie die volle Zeit bekommen. Nun hat jemand erzählt das wenn die Rente dreimal verlängert worden ist - sie in eine unbegrenzte(Zeit)automatisch umgewandelt wird. Kann mir mal bitte jemand ganz genau sagen was richtig ist? Ich habe schon versucht eine richtige Antwort zu finden, ist mir leider nicht gelungen. Vielen Dank schon im voraus. Sabine

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beiträge von "oder so" und Klemens sind zutreffend.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

oder soam 05.05.2011 | 07:48
1. 2001 gab es allenfalls die EM und keine EU-Rente mehr (das nur am Rande) 2. REIN medizinisch begründete, befristete EM-Renten werden nach 9 Jahren zu Dauerrenten (egal, wie oft die Weitergewährung erfolgte) 3. EM-Renten die aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt wurden sind und bleiben immer befristet, da sich der Arbeitsmarkt ja plötzlich für Teilerwerbsfähige öffenen könnte?! Die §§-Kette erspare ich mir und Ihnen...!
Klemensam 05.05.2011 | 09:57
Das mit dem nur 3 x verlängern und dann unbefristet betraf nur die alte EU-Rente ( ErwerbsUNfähigkeitsrente ) , welche es nur bis 31.12.2000 gab. Seit dem 1.1.2001 heisst diese Rente dann EM-Rente ( ErwerbsMINDERUNGSrente ) nd selbige kann so oft verlängert werden wie es der RV beliebt (3 x, 5 x , 10 x oder sonst wie häufig innerhalb von 9 Jahren ) . Erst nach 9 Jahren der Befristung wird dann die EM-Rente unbefristet oder ( wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen ) gar nicht mehr gezahlt . Insofern müsste bei ihnen und wenn Sie die Rente wirklich schon seit 2001 bereits beziehen , schon lange die EM-Rente unbefristet laufen - es sei denn Sie beziehen die volle EM-Rente als sog. Arbeitsmarktrente. Selbige kann nie unbefristet gezahlt werden, sondern muss immer wieder bis zum Eintritt in die Regelaltersrente verlängert werden.
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