Hallo Arnold Meier,
eine ehrenamtlich Tätigkeit, idR freiwillig und gemeinnützig, ist nicht mit einem regulären Beschäftigungsverhältnis vergleichbar. Der Rententräger bekommt diese ehrenamtlichen Tätigkeiten (weil regelmäßig keine Versicherungspflicht vorliegt) auch nicht automatisch auf den Tisch. Die Prüfung in welchem Umfang dieses Ehrenamt ausgeübt wird, stellt sich daher regelmäßig als schwierig heraus.
Nix desto trotz sollten Sie sich an der wöchentlichen Grenze von 15 Stunden/täglichen Grenze von 3 Stunden orientieren. Eine ehrenamtliche Tätigkeit von Vollzeit (40 Wochenstunden) wird beim Rententräger sicher zu kritischen Nachfragen führen, falls dieser vom Ehrenamt Kenntnis erlangt.