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Experten-Antwort

Zeitlicher Umfang Ehrenamt bei voller EM-Rente

von Arnold Meier11.10.2013 | 21:02
1421 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun überlege ich, ob ich ein bis zwei Mal im Monat eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehme (da ich auch unter Depression leide, hat dies mein Arzt angeraten). Meine Frage: evtl. könnte die Tätigkeit drei Stunden/Tag überschreiten. Ist das o.k., weil meine erlaubte Arbeitszeit pro Woche 15 Stunden beträgt und wie ich diese einteile, unterliegt meinem Ermessen oder darf meine Arbeitszeit tatsächlich an keinem Tag drei Stunden übertreffen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arnold Meier,

eine ehrenamtlich Tätigkeit, idR freiwillig und gemeinnützig, ist nicht mit einem regulären Beschäftigungsverhältnis vergleichbar. Der Rententräger bekommt diese ehrenamtlichen Tätigkeiten (weil regelmäßig keine Versicherungspflicht vorliegt) auch nicht automatisch auf den Tisch. Die Prüfung in welchem Umfang dieses Ehrenamt ausgeübt wird, stellt sich daher regelmäßig als schwierig heraus.

Nix desto trotz sollten Sie sich an der wöchentlichen Grenze von 15 Stunden/täglichen Grenze von 3 Stunden orientieren. Eine ehrenamtliche Tätigkeit von Vollzeit (40 Wochenstunden) wird beim Rententräger sicher zu kritischen Nachfragen führen, falls dieser vom Ehrenamt Kenntnis erlangt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arnold Meier,

eine ehrenamtlich Tätigkeit, idR freiwillig und gemeinnützig, ist nicht mit einem regulären Beschäftigungsverhältnis vergleichbar. Der Rententräger bekommt diese ehrenamtlichen Tätigkeiten (weil regelmäßig keine Versicherungspflicht vorliegt) auch nicht automatisch auf den Tisch. Die Prüfung in welchem Umfang dieses Ehrenamt ausgeübt wird, stellt sich daher regelmäßig als schwierig heraus.

Nix desto trotz sollten Sie sich an der wöchentlichen Grenze von 15 Stunden/täglichen Grenze von 3 Stunden orientieren. Eine ehrenamtliche Tätigkeit von Vollzeit (40 Wochenstunden) wird beim Rententräger sicher zu kritischen Nachfragen führen, falls dieser vom Ehrenamt Kenntnis erlangt.

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