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Zeitpunkt altersrente

von wanda30.08.2012 | 12:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine volle EM-Rente auf Zeit, die am 30.11. d.J. endet. Da ich einen GdB 50 habe , erfülle ich seit Mai d.J. die Voraussetzungen für eine Alters rente wg/Schwerbehinderung mit entsprechenden Abzügen. Diesen Antrag will ich jetzt stellen. Ab wann kann/soll dieser Antrag gelten? "Automatisch" ab 1.12.2012, da dann die EM-Rente auslaüft,oder kann ich den Antrag auch rückwirkend stellen? Oder ab dem Folgemonat der Antragstellung? Die Altersrente ist um ein paar Euro höher als die EM-Rente.

5 Antworten

-am 30.08.2012 | 13:34
Ja, Sie können den Antrag auch rückwirkend stellen. Da Sie sich unter Inkaufnahme einer Rentenminderung für die Inanspruchnahme einer Altersrente mit einem Rentenbeginn vor einer angehobenen Altersgrenze entschieden haben, und, wie sie selber angeben, sämtliche Anspruchsvoraussetzungen hierfür seit Mai 2012 erfüllt sind, kann Ihre Altersrente zu dem beantragten Zeitpunkt beginnen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen gestellt wird. Das würde für Sie bedeuten, dass Sie Ihren Altersrentenantrag, bzw. den Antrag auf Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in Altersrente, noch bis zum 31.08.2012 bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. bei der Gemeinde-oder Stadtverwaltung einreichen müssten, damit Ihre Altersrente rückwirkend ab 01.06.2012 beginnen könnte. Zur Einhaltung dieser Frist ist es wichtig, dass Ihr Antrag entweder bei diesen Stellen eingegangen ist oder zumindest ein verbindlicher, fristwahrender Abgabetermin bei diesen Stellen vereinbart wurde.
wandaam 30.08.2012 | 14:08
Ich habe mir bereits Anfang d.J. eine Probeberechnung meiner Altersrente zuschicken lassen. Der frühestmögliche Beginn dieser Rente ist lt.diesem Schreiben der 1.5.2012. Was wäre also der frühestmögliche Beginn, den ich bei dem Antrag eintragen könnte, wenn ich ihn morgen bei einer Beratungsstelle abgebe? Und muss ich irgendwelche Nachteile bedenken, wenn ich den Antrag frühestmöglich rückwirkend stelle? Ich gehe davon aus - aktuell habe ich bei meiner EM-Rente die vollen 10,8 % Abzüge - , dass sich z.B. daran nichts verändern würde, ganz egal, welches Datum ich als Rentenbeginn eintrage? Wie gesagt, die Altersrente ist geringfügig höher als die EM-Rente, was eine " kleine" Nachzahlung bedeuten würde - ansonstensollte doch nichts gegen den 1.5. als Rentenbeginn sprechen?!
-am 30.08.2012 | 14:58
Der frühestmögliche Rentenbeginn ist unter anderem von der Einhaltung der Antragsfrist abhängig. Die Antragsfrist ist in §99 SGB VI geregelt und beträgt, wie bereits im vorhergehenden Beitrag erläutert, drei Kalendermonate nach Ablauf des Monats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie haben laut Ihrer eigenen Angabe sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zum 1.05.2012 erfüllt, so dass die Rente frühestmöglich zum 01.05.2012 hätte beginnen können. Dazu hätten Sie die Antragsfrist von drei Kalendermonaten (01.05.2012-31.07.2012)einhalten müssen. Diese Frist ist bereits abgelaufen, so dass Ihre Altersrente, auch unter Berücksichtigung Ihres Dispositionsrechtes, jetzt erst frühestens zum 01.06.2012 beginnen kann, wenn der Antrag bis spätestens 31.08.2012 rechtswirksam gestellt wird. Hierzu verweise ich nochmals auf meinen vorhergehenden Beitrag.
DarkKnight Rvam 30.08.2012 | 15:42
Hallo, nach ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass sie im April 1952 geboren sind. Erfüllen Sie die Vertrauensschutztatbestände für die Altersrente ?? Oder haben Sie die angehobene Altersgrenze bereits berücksichtigt?
Grashüpferam 30.08.2012 | 16:34
Vorsicht mit dem Abgabetermin. Am besten ist, sich die Abgabe des Antrages bestätigen lassen. Wir haben z. B. am 16. d. M. einen Antrag bei der DRV abgegeben, in der Eingangsbestätigung stand der 20. d. M. Also Gas geben und aufpassen.
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