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Experten-Antwort

Zeitpunkt Antragstellung

von Kira Gerner30.03.2014 | 13:32
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6 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, ich bin im Janur 14 berufsunfähig und arbeitsunfähig aus der ReHa entlassen. Aktuell weiter AU. Ich werde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Frage ist jetzt der Zeitpunkt. Lohnt es sich bis July zu warten, oder würde die Rente sowieso auf Januar zurück datiert? Liebe Grüße Kira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kira Gerner,

ich möchte auf die Ausführungen von KSC und Herz1952 verweisen.

Den medizinischen Leistungsfall und den Beginn einer Erwerbsminderungsrente kann man nur sehr begrenzt beeinflussen.

Daher sollten Sie vordergründig einen Blick auf Ihre aktuelle Situation werfen. Wovon leben Sie aktuell?? KG/AloGeld?? Ist diese Leistung höher als eine mögliche EM-RT?? Dann keinen Antrag stellen.

Ist eine solche (Alternativ-)Leistung geringer als eine Erwerbsminderungsrente oder evtl. gar nicht erst vorhanden sollten Sie über eine zügige Antragstellung auf jeden Fall nachdenken.

Bitte ggf. mögliche Betriebsrente, Firmenrenten, Zusatzrentenansprüche in Ihren Überlegungen nicht vergessen.

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5 Antworten

KSCam 30.03.2014 | 13:55
Ob und wann sich ein Antrag lohnt, kann man im Forum nicht seriös beantworten. Dazu hat der Fall zu viele Unbekannte. Sind Sie wirklich berufsunfähig, ober gar voll oder teilweise erwerbsgemindert, oder vielleicht doch nichts davon? Was legen die Ärzte als Leistungsfall zu Grunde? Wovon leben Sie bis zum Antrag im Juli, der dann wohl kaum vor Oktober beschieden wird? Werden Sie vorher von DRV, Krankenkasse oder Agentur zum Antrag aufgefordert, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet und Sie haben das Verfahren gar nicht selbst in der Hand? Kommt das Gesetz tatsächlich so wie vermutet? Um wieviel "Rentenverbesserung" könnte es gehen? Oder es nützt Ihnen gar nichts, wenn Sie 50 mehr Rente erhalten würden, weil den Rest die Sozialhilfe aufstockt? Sie sehen Fragen über Fragen - da kann man nicht einfach sagen "das lohnt sich" oder "das lohnt sich nicht".
KSCam 30.03.2014 | 18:05
Es hängt a) vom Eintritt der Erwerbsminderung ab b) vom Datum des Rentenantrags c) davon ob eine Zeit- oder eine Dauerrente gewährt wird. Es sind somit wieder mehrere Konstellationen denkbar.....
Kira Gerneram 30.03.2014 | 16:42
Hallo KSC, die einzige Frage die sich stellt ist: Würde der Beginn der Erwerbsminderungsrente ggfs. auf den Termin des Beginns der Erwerbsminderung zurück datiert. Gruß Kira
Herz1952am 30.03.2014 | 19:30
Hallo Kira, die Frage, wovon leben Sie eigentlich bis Juli 2014 würde sich nicht stellen, wenn Sie mindestens bis dahin Krankengeld beziehen könnten. Die Frage, ob die geänderte Gesetzgebung ab 1.7.14 für Sie in Frage kommt, darauf haben Sie wahrscheinlich keinen Einfluss mehr. Außerdem ist noch unklar, ob und wie die Gesetzgebung genau aussieht. Auch wann die Rente beginnt, haben Sie nicht im Griff. Persönlich würde ich Ihnen folgendes raten: Solange wie möglich Krankengeld beziehen. Wenn Sie die KK auffordert einen Rentenantrag zu stellen, dann diesen auch so lange es geht rausziehen. (Diesen Tipp habe ich von einem Leiter einer Filiale einer Ersatzkasse in Ffm bekommen, der mit mir zusammen auf der Kardio-Intensivstation lag.) Bevor Sie ausgesteuert sind, Rentenantrag stellen und beim Arbeitsamt melden, damit Sie finanziell lückenlos abgesichert sind. Krankengeld und ALG I sind in aller Regel höher als die Rente. Bei mir war der Ablauf so: 16.12.04 AU, ab 1.1.05 Krankengeld (wg. Firmeninsolvenz), noch während KG-Bezug schwere Herzinfarkte, dann KG 72 Wochen ab 16.12.04, Rentenantrag vor Aussteuerung, ALG I und Rente. Der Krankengeldsachbearbeiter fragte beim Hausarzt ca. 5 Wochen nach, ob ich nicht schon von der REGA zurück sei. Dabei stand noch nicht fest, ob evtl. Transplantation oder doch noch OP möglich. Dies nur als Hinweis, dass vermutlich aufgrund Datenschutz keine Krankheitsdaten an die (finanzielle) Sachbearbeitung weitergegeben werden. Während meiner Reha wurde ich auch als AU entlassen, mit dem Hinweis, dass bei Besserung wieder leichte Arbeiten möglich wären. Ich wusste allerdings von einem Kardiologen der Uniklinik Frankfurt, dass dies nicht mehr der Fall sein werde. Hieraus sah ich den Erfolgsdruck von Reha-Ärzten. Ich bekam damals sogar den Hinweis von einer Beraterin, mich bis zum 31.1.06 beim AA arbeitslos zu melden, um noch 24 Monate ALG I zu erhalten. Es geht also meistens darum, "wes Brot ich esse, dessen Lied ich sing". Krankheiten und ihre Folgen zu beurteilen ist aber auch eine sehr schwere Sache. Auf die Rentenhöhe hatte das Krankengeld und ALG I keinen Einfluss. Die Werte bis zum 16.12.04 waren maßgebend für die Durchschnittsermittlung und die Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr. Herz1952
Kira Gerneram 31.03.2014 | 11:48
Liebe Forumsteilnehmer, herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich bekomme noch bis Oktober 2014 KG, danach dann ALG1. Außerdem bekomme ich ja seit NOV 2013 Leistungen aus meiner BUV. Ich weiß, dass ich KG und ALG mehr habe, aber ich hätte auch gerne eine geklärte Situation für die Zukunft. Ich war immer und bin noch ein ungeduldiger Mensch der mit Unklarheit sehr schlecht umgehen kann. Aber noch mal Danke. Ich werde also noch mit der Antragstellung warten. Liebe Grüße Kira
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