Guten Tag Elisabeth,
ergänzend zu den vorherigen Antworten folgende Anmerkungen:
Das Vorliegen von Erwerbsminderung bzw. der Bezug einer entsprechenden Rente bedeutet für den Rentenversicherungsträger nicht automatisch, dass der Rentenbezieher / die Rentenbezieherin endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
Der Gesetzgeber hat sogar durch entsprechende Regelungen die Möglichkeit gelassen, dass neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen erzielt werden kann. Dafür gibt es allerdings bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die im übrigen in jedem Bescheid über eine Renten wegen Erwerbsminderung explizit genannt werden.
Weitere Informationen dazu enthält die Broschüre „Erwerbsminderungrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html
Im Übrigen bleibt immer noch die Möglichkeit zur Klärung dieser und weiterer Fragen zum Thema in einer kostenlosen persönlichen Beratung in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.