Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Chronisch Krank,
die Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Erwerbsminderung hängt immer vom Einzelfall ab. Wie Hörwig richtig schreibt, kann das beispielsweise der Zeitpunkt der Reha- oder Rentenantragstellung sein. Es kommt ggfs. auch der Zeitpunkt einer stationären Krankenhausaufnahme in Betracht.
Bei bestehender Arbeitsunfähigkeit wird regelmäßig das Datum des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, also der erste Tag der ununterbrochenen Krankschreibung, herangezogen, sofern die Gesundheitsstörung, auf der die Erwerbsminderung basiert, zu diesem Zeitpunkt bereits in entsprechendem Ausmaß vorlag.
Die Feststellung des Zeitpunktes, ab dem eine Erwerbsminderung vorliegt, treffen die Ärzte der Rentenversicherungsträger stets im Einzelfall unter Betrachtung des gesamten dokumentierten Krankheitsverlaufs.
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