Hallo,
im März 2005 wurden bei einem akutstationären Krankenhausaufenthalt Allergien (darunter auch berufsspezifische Allergien) festgestellt.Da ich zu diesem Zeitpunkt erstmals nach 17 Jahren arbeitslos war sagte mir der für mich zuständige Arbeitsvermittler er dürfe mich nicht wieder in meinen Beruf vermitteln und ich solle einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen".Nach Antragstellung bei der LVA mit Einsendung des Allergiepasses vergingen einige Wochen bis dann überraschender Weise eine Absage seitens des Versicherungsträgers kam. DA ich zu diesem Zeitpunkt bereits 9 Monate arbeitslos war und das Familienleben Aufgrund der damit verbundenen finanziellen Engpässe (Alleinverdiener im 5 Personen-Haushalt) stark litt habe ich mich entschlossen kurzfristig im Betrieb meines früheren Ausbildungsmeisters 1,50 Euro unter Tarif zu arbeiten. Bei einem Gespräch mit meinem Hausarzt erklärte mir dieser das ich nach heutigem Stand, selbst bei eindeutigen berufsbedingten Allergien, ohne Widerspruch keine Aussicht auf eine "rehabilitationsfördernde Maßnahme" hätte.
Zum Zeitpunkt dieser Aussage war natürlich die Einspruchszeit verstrichen.
Nun habe ich bis April 2006 (11 Monate) in besagter Firma gearbeitet bis ich als 10er betriebsbedingt entlassen wurde.
Wieder auf dem Arbeitsamt eröffnete mir der Sachbearbeiter das er mich Aufgrund meiner Allergien wie schon zuvor nicht vermitteln dürfte. Daraufhin wurde im Juni 2006 eine Amtsärztliche Untersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis das eine "Rehabilitationsfördernde Maßnahme" notwendig sei. Nach Eröffnung des Gutachtens seiten des Sachbearbeiters kam dann die Aussage "dann sehen Sie jetzt mal zu was Sie machen". Auf meine Frage ob ich dann noch mal einen Antrag bei der LVA stellen soll war die Antwort "das können Sie ja mal probieren".
Daraufhin habe ich im Juli/August 2006 erneut einen Antrag gestellt(unter Miteinsendung des Amtsärztlichen Gutachtens)welcher einige Wochen später mit dem gleichen Vordruck wie im Frühjahr 2005 abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich einen formlosen Widerspruch, mit Hinweis auf das mit eingeschickte Gutachten, eingelegt. Nur 14 Tage später erhalte ich ein Schreiben der LVA :"Nach Überprüfung Ihres Widerspruches sind wir bereit Ihnen Leistungen.........."
Diese Zusage erfolgte wie gesagt ohne weitere Untersuchungen, Unterlagen etc. was Ich persönlich als so nicht akzeptabel einstufe .
Zum einen weil ich Aufgrund der sich ja nicht verändernden Sachlage davon ausgehe das die Anforderungen auf Leistungsbezug somit bereits im Frühjahr 2005 erfüllt waren und zum anderen das ich Aufgrund dieser Verschleppung seit Herbst diesen Jahres mit 5 Personen von HarzIV leben muss da mich ja niemand vermitteln darf.
Letzendlich stellt sich mir die Frage ob es mir nicht möglich ist bis zum Beginn der Reha-Maßnahme (geplant ist vorerst eine Berufsfindung im Febr./März 2007) in einen "Krankenstand "zu kommen da ich ja beruflich nicht vermittelbar war und bin.
Es kann doch nicht seien das ich nach all den Jahren jetzt in Harz IV herumdümpel ohne Anspruch auf Übergangsleistungen. Was wäre denn wenn ich seit Mai wegen der "berufsbedinten Allergien" krank geschrieben wäre. Dann hätte doch garantiert die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten auf die LVA umgewälzt. Was passiert wenn ich mich ab jetzt krankschreiben lassen würde??
Ich fühle mich total hängen gelassen, wobei das schlimmste aber doch klar die Soziale Ausgrenzung ist!!!( Ich bezihe garantiert nicht gerne Harz IV.!!!!!