Stellen Sie den Rentenantrag bitte erst 3 Monate vor Rentenbeginn. Hinsichtlich der Rechtsanwendung wird in der Rentenversicherung in diesem Falle auf den Rentenbeginn abgestellt und der soll laut Ihren Angaben zum 01.01.2013 erfolgen.
Informieren Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung beim Rentenversicherungsträger, ob Sie vom sog. "Hochrechnungsverfahren" (das bedeutet, dass die Entgelte der letzten 3 Monate hochgerechnet werden - § 194 SGB VI)) Gebrauch machen wollen. Falls die tatsächlichen Entgelte später von den hochgerechneten Entgelten abweichen, kann die Altersrente nicht neu berechnet werden, so dass die ggf. höheren Entgelte (der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn) erst bei einer ggf. später zu zahlenden Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden können (§ 70 Abs. 4 SGB VI).
Falls Sie nicht vom sog. Hochrechnungsverfahren Gebrauch machen wollen, ist die abschließende Entgeltmeldung Ihres Arbeitgebers abzuwarten (erfolgt i. d. R. voraussichtlich Anfang Januar 2013), dann würde die Rentezahlung jedoch ggf. nicht pünktlich zu Ende Januar 2013 erfolgen können und Ihre Rente mit einer Nachzahlung bewilligt werden.