Ich war bis 30.09. als Student bei einer Universität eingeschrieben und werde ab dem 25.10. sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Ist es möglich bzw. sinnvoll, für die Zeit vom 01.-24.10. freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?
01.10.2010, 11:54
Experten-Antwort
Hallo Tobias,
eine freiwillige Beitragszahlung ist für Kalendermonate, die (teilweise) mit Pflichtbeiträgen belegt sind, nicht möglich.
Eine solche Beitragszahlung wäre sicher auch nicht sinnvoll.
01.10.2010, 12:10
von
Dr. Nübel
Zitiert von: Techniker
Hallo Tobias,
eine freiwillige Beitragszahlung ist für Kalendermonate, die (teilweise) mit Pflichtbeiträgen belegt sind, nicht möglich.
Eine solche Beitragszahlung wäre sicher auch nicht sinnvoll.
Aber wie wird diese Zeit vom 1.10. bis 24.10. rentenmäßig berücksichtigt? Ist das dann eine Fehlzeit oder wie wirkt sich das auf die spätere Rente aus?
01.10.2010, 13:20
Experten-Antwort
Der Monat Oktober wird insgesamt als Beitragszeit anerkannt (sogen. Kalendermonatsprinzip) und als solche auch für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen berücksichtigt.
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Basis des Verdienstes vom 25.10. bis 31.12.
02.10.2010, 13:18
von
Tobias
Zitiert von: Techniker
Der Monat Oktober wird insgesamt als Beitragszeit anerkannt (sogen. Kalendermonatsprinzip) und als solche auch für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen berücksichtigt.
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Basis des Verdienstes vom 25.10. bis 31.12.