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Experten-Antwort

Zeitraum zwischen Reha und Wiedereingliederung

von Claudia13.09.2016 | 15:00
863 Ansichten
2 Antworten

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Folgendes Beispiel: Die Rehamaßnahme geht bis zum 17.09.2016, die medizinische Wiedereingliederung, die vom Arzt der Rehaeinrichtung ausgestellt wurde, beginnt erst am 04.10.2016 (also innerhalb der Vierwochenfrist). Erhält der Betroffene in der Zeit Übergangsgeld der Rentenversicherung oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

um sicher zu gehen, würde ich Ihnen raten in Ihrem Fall Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Nur so lässt sich verlässlich abklären, welcher Träger zu leisten hat (Krankenkasse oder Rentenversicherung).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Herz1952am 13.09.2016 | 16:14
Hallo Claudia, was Sie jetzt angesprochen haben entspricht dem "Hamburger Modell" http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sicher… Bei Ihrem Beispiel ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse bis zur Maßnahme Krankengeld bezahlt und während der Maßnahme womöglich Übergangsgeld von der RV. Insbesondere dann wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem Spiel stehen könnte. Allerdings könnte auch die Krankenkasse Krankengeld zahlen, wenn letzteres nicht besteht. Auch die Krankenkasse könnte dies somit übernehmen. Der Arbeitgeber darf auch die tatsächliche Arbeitsleistung vergüten (muss es aber wohl nicht) und der Rest wird mit KG aufgefangen. In solchen Fällen geht es in erster Linie darum, den Kranken wieder an die volle Leistung an seinem bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen. Das Beispiel ist ein wenig "fiktiv" (angenommen).
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