Hallo Claudia,
was Sie jetzt angesprochen haben entspricht dem "Hamburger Modell"
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sicher…
Bei Ihrem Beispiel ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse bis zur Maßnahme Krankengeld bezahlt und während der Maßnahme womöglich Übergangsgeld von der RV. Insbesondere dann wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem Spiel stehen könnte.
Allerdings könnte auch die Krankenkasse Krankengeld zahlen, wenn letzteres nicht besteht.
Auch die Krankenkasse könnte dies somit übernehmen. Der Arbeitgeber darf auch die tatsächliche Arbeitsleistung vergüten (muss es aber wohl nicht) und der Rest wird mit KG aufgefangen. In solchen Fällen geht es in erster Linie darum, den Kranken wieder an die volle Leistung an seinem bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen.
Das Beispiel ist ein wenig "fiktiv" (angenommen).