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Experten-Antwort

Zeitrente

von jenny liebst19.10.2013 | 11:49
2874 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage an Euch ist; ob ich evtl. auf Antrag einen Rentenvorschuss erhalten könnte, da ich SGB II-Empfängerin bin und nun heute einen Bescheid vom RV-Träger erhalten habe, dass der Leistungsfall der vollen M-Rente 04/2013 ist und diese auf Zeit gewährt wird, somit Rentenbeginn Nov 2013. Die SGB II-Leistungen wurden immer am Anfang des Monats ausgezahlt, nun bekomme ich ja erst wieder Geld Ende des Monats kein Geld für Miete ectra habe. Ist ein Rentenvorschuss möglich oder welchen Rat könnt Ihr mir geben,. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Vorschuss durch den Rentenversicherungsträger wird in diesem Fall nicht geleistet.

Bitte setzen Sie sich mit dem Jobcenter / Sozialamt in Verbindung.

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7 Antworten

???am 19.10.2013 | 13:01
Wie wärs mit arbeiten?
Joppiam 19.10.2013 | 14:41
Zitat von ??? anzeigenausblenden
@ ??? Wie wäre es,wenn Sie sich in der Metzgerei Ihres Vertrauens 500 g Hirn abholen würden? @ jenny liebst Dieses Problem trifft alle,die aus Alg II in Rente gehen. Von der DRV gibt es keinen Vorschuß,Sie können aber beim Job Center ein Darlehen beantragen.
Heiko Schröderam 21.10.2013 | 06:37
Durch den Leistungsträger für die SGB II-Leistungen werden auf Antrag hin für November 2013 die bisherigen Leistungen weitergezahlt. Der Leistungsträger wird für diesen Monat beim Rentenversicherungsträger einen sogenannten Erstattungsanspruch in Höhe der SGB II-Leistungen geltend machen, so dass durch den Rentenversicherungsträger die Novemberrente dann nur noch um die gekürzten SGB II-Leistungen ausgezahlt wird. Daher wichtig: Mit dem Leistungsträger für die SGB II-Leistungen umgehend in Verbindung setzen!
Heiko Schröderam 21.10.2013 | 06:36
Durch den Leistungsträger für die SGB II-Leistungen werden auf Antrag hin für November 2013 die bisherigen Leistungen weitergezahlt. Der Leistungsträger wird für diesen Monat beim Rentenversicherungsträger einen sogenannten Erstattungsanspruch in Höhe der SGB II-Leistungen geltend machen, so dass durch den Rentenversicherungsträger die Novemberrente dann nur noch um die gekürzten SGB II-Leistungen ausgezahlt wird. Daher wichtig: Mit dem Leistungsträger für die SGB II-Leistungen umgehend in Verbindung setzen!
???am 21.10.2013 | 10:33
Wie wärs mit arbeiten?
@ ??? Wie wäre es,wenn Sie sich in der Metzgerei Ihres Vertrauens 500 g Hirn abholen würden? @ jenny liebst Dieses Problem trifft alle,die aus Alg II in Rente gehen. Von der DRV gibt es keinen Vorschuß,Sie können aber beim Job Center ein Darlehen beantragen.
Haben Sie Ihres dort abgegeben?
William 23.10.2013 | 07:43
Zitat von ??? anzeigenausblenden
@ ??? Wie wäre es,wenn Sie sich in der Metzgerei Ihres Vertrauens 500 g Hirn abholen würden? Antwort auf die obige Aussage Dachte immer das hier ein Expertenforum ist,ich würde mich schämen wie kann man hier so eine Antwort geben,finde ich schon beleidigend!! @ jenny liebst Dieses Problem trifft alle,die aus Alg II in Rente gehen. Von der DRV gibt es keinen Vorschuß,Sie können aber beim Job Center ein Darlehen beantragen.
Haben Sie Ihres dort abgegeben?
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