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Zeitrente länger wie 9 Jahre

von Angelika13.03.2010 | 19:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich hatte vor ein paar Wochen schon mal hier nachgefragt. Meine im Februar verlängerte EM Rente aus rein medizinischen Gründen wurde bis 2012 verlängert. Sie beträgt dann 9 Jahre und 3 Monate. Mit Hilfe der Beratungsstelle für Renten bin ich in Widerspruch gegangen und habe nachgefragt ob ich nicht endlich die Dauerrente erhalten könne. Jetzt habe ich heute ein Schreiben von der DRV erhalten. Darin ein Bogen für den Arzt zum Ausfüllen. Fachrichtung soll Psychiatrie und Neurologie sein. Meine Ärztin ist Psychologin und hat im Januar einen Bericht ausgefüllt. Und der Besuch beim Gutachter der DRV war im Februar. Ich schreibe mal den Text hier rein: laut aktuellem nervenärztlichen FAG (02/10) unter fachspezifischer Therapie Besserung möglich, eine überdauernde Leistungsminderung ist nicht zu erkennen. Falls sie mit dieser Beurteilung nicht übereinstimmen, bitten wir sie dies mit konkreten Befunden zu begründen. Ich habe ja aber garkeinen Neurologen als Arzt, der mich kennen würde. Und ich kann doch nicht einfach irgendeinen aus dem Telefonbuch suchen. Die haben Wartetermine von Monaten. Das ich jetzt schon mit der Verlängerung dann 9 Jahre und 3 Monate die Rente erhalte, interessiert die DRV jetzt nicht wirklich. Ich kann den Widerspruch auch einfach ruhen lassen? Ich habe solche Angst meine Rente jetzt ganz zu verlieren. Kann das passieren? Ich werde auch jetzt nicht zu irgendeinem Arzt gehen, der mich nicht kennt. Was soll der denn schreiben? Was wäre jetzt am Besten zu tun? LG Angelika

7 Antworten

Angelikaam 13.03.2010 | 20:51
Ja, ich denke auch und ich würde die Sache jetzt gerne einfach ruhen lassen, wenn das geht und ich dadurch keine Nachteile habe.
Schadeam 13.03.2010 | 20:16
Lassen Sie es doch einfach gut sein, Sie kriegen doch die Rente bis 2012 - warum sich jetzt "um Prinzipien streiten" - das schadet Ihrer Gesundheit vielleich mehr als es nutzt???
Schöniam 13.03.2010 | 23:16
Die Rente wird ja auf jeden Fall bis 2012 gezahlt und dann zum Wegfall gebracht. Sollten sie der DRV belegen können, dass sie weiterhin erwerbsgemindert sind, dann wird die Rente weitergewährt...
Ludwigam 14.03.2010 | 08:08
Nehmen Sie den Widerspruch am Montag zurück. Alles andere bringt nichts - außer Theater und weitere Aufregung. Und das können Sie bei einer psychischen Erkrankung am wenigstens jetzt gebrauchen. u.a. hatte ich ihnen seinerzeit empfohlen , sich sehr genau zu überlegen überhaupt in den Widerspruch zu gehen... Die Chance eine Dauerrente zu erhalten tendierte in ihrem Fall von Anfang an gegen 0%. Empfehle ihnen aber ganz ganz dringend sich jetzt einen Psychiater - Facharzt für Psychiatrie und Neurologie - zu suchen - und dort in weitere Behandlung zu gehen. im Jahre 2012, wenn es um die endgültige Entscheidung über ihre EM-Rente geht , werden Sie dann Berichte dieses Artzes gut gebrauchen können und können vor allem nachweisen das Sie in fachärztlicher Behandlung sind. Die Behandlung bei " nur " einer Psychologin reicht nicht aus und wird seitens der RV nicht entsprechend gewertet, was Sie ja auch aktuell bemerkt haben dürften. Atteste/Befundberichte eines Facharztes für Psychiatrie sind immer besser. Sind Sie sowohl bei einer Psychologin u n d einem Psychiater in Behandlung - umso besser. Sollte sich ihre Erkrankung bis dahin nicht bessern, werden Sie mirt großer Wahrscheinlich dann die unbefristetet EM-Rente erhalten. Aber auch die wird in unrelgelmäßigen Abständen überprüft ( bei mir gerade nach 2 Jahren passiert ) Insofern " sicher " sein, das die EM-Rente immer bestehen bleibt wird, kann man sich sowie - leider -nie. Alles Gute für Sie.
Realistam 14.03.2010 | 14:37
Wer nicht hören will, muss fühlen! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Unter anderem antwortete ich Ihnen: "Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass im Falle eines Widerspruchs evtl. Ihre gesamte Rente auf den Prüfstand kommt und nicht nur der Bewilligungszeitraum. Die erneute Befristung lässt nämlich den Rückschluss zu, dass der medizinische Dienst der DRV eine Besserung Ihrer Gesundheit für wahrscheinlich hält. Ansonsten wäre Ihre Rente nämlich schon längst auf unbestimmte Dauer bewilligt worden!" Die "schlafenden Hunde", die Sie mit Ihrem Widerspruch aufgeweckt haben, werden Sie jetzt so schnell nicht wieder los. Deutsche Behörden arbeiten nämlich gründlich! MfG
Dr. Hanschildam 14.03.2010 | 15:06
Wenn Sie den Widerspruch schriftlich gegenüber der RV zurücknehmen , ist die Sache erledigt. Da passiert gar nichts mehr und der " alte " Bescheid erlangt rechtskraft. Lassen Sie sich hier durch unqualifierte Beiträge nicht verunsichern.
Angelikaam 14.03.2010 | 15:35
Vielen Dank für die Antworten, ich werde dann jetzt den Widerspruch zurücknehmen. Und in zwei Jahren werde ich mehr wissen. Vielen Dank für die Antworten! Mit lieben Grüssen Angelika
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