Zitiert von: Erstaunt
Obiges Zitat
"Bis heute habe ich noch keinerlei Unterlagen zu meinem Rentenanspruch bekommen,
daher habe ich es selbst grob überschlagen und ich würde mit den "Ostpunkten" deutlich besser liegen (ca 100 Euro höherer Rentenanspruch)."
Ist das nicht interessant ?
Mit den Ostpunkten bekäme er eine HÖHERE Rente als mit Westpunkten?
Man hört doch immer wieder, daß die Ostrenten an die Westrenten angeglichen d.h. angehoben werden sollen ?!
Mir scheint, es ist genau das Gegenteil der Fall. Die Ostrenten sind also unbegreiflicherweise immer noch höher als die Westrenten.
Daher sollten doch endlich die Westrenten an die Ostrenten angeglichen werden, d.h. angehoben werden !
Oder umgekehrt, das würde dann die Kürzung der Ostrenten bedeuten.
P.S. Die Politik weiß das alles , daher wird die sogenannte "Angleichung" auch nicht durchgeführt, zumindest nicht mehr vor der Wahl.
Endlich kann ich wieder für Verwirrung sorgen.
Natürlich sind die Ostrenten oft höher ,wenn
zB. 10 Jahre länger Beiträge bezahlt wurden.
Dies meinen Sie ja nicht, deshalb folgende Zahlen.
Derzeit wird gerechnet:
Euro 32446 Durchschnittsverdienst in 2012
ergeben 1 EP.( Entgeltpunkt) und 28,07 RW.
( Rentenwert).
Für den Ostler bei gleichem Verdienst 24,92 RW. Allso weniger, aber , die Ostler verdienen
meist weniger, deshalb wurde seit Beginn die
Hochwertung eingeführt.
Dies bedeutet bei 27604 Verdienst 1.1754 Hochwertung auf fiktiv 32.446 Du.Verdienst
West. Aber, als RW. werden nicht 28,07, sondern 24,92 verrechnet, sind ja doch weniger ?
Verdient aber der Ostler von vorne herein auch
32446 sind dies fiktiv durch 1.1754 Hochw.
38.137 Du.Verdienst.
Dies bedeutet wenn 32446 fiktiver Ostver-
dienst 1 EP. zu 24,92 RW. sind er-
höht sich der RW. von ( 24,92 : 32446 x
38137) auf 29, 25 Rentenwert.
Dies sind also um ( 28,07 zu 29,25) um 1,28
monatlich mehr Rente.
Für die Ostler aber heißt Angleichung auf 28.07 Rentwert wie In West unter Beibehaltung der jährlich festgelegten Hoch-
wertung, dies ist die neue Mengenlehre.