Zelda hat die Frage umfassend beantwortet.
Insbesondere der Hinweis sollte beachtet werden, dass nur durch einen Antrag auf erneute Zahlung einer Halbwaisenrente die Frage nach dem Anspruch verbindlich geklärt werden kann.
Es gibt die Möglichkeit, diesen Antrag mit Hilfe einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen.