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Experten-Antwort

Zeitsoldat und Halbwaisenrente

von sebastian22.06.2013 | 15:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, ich bin Zeitsoldat und Feldwebelanwärter. Als ich mein Abitur gemacht habe, habe ich Halbwaisenrente erhalten. Meine Frage ist nun, ob ich in meiner Berufsausbildung Waisenrente erhalte? Ich erhalte mein Gehalt nach der Bundesbesoldungstabelle und bin in einer Berufsausbildung, daher habe ich bspw. auch Anspruch auf Kindergeld (Das Einkommen wird hier seit 2012 nicht mehr berücksichtigt.).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zelda hat die Frage umfassend beantwortet.

Insbesondere der Hinweis sollte beachtet werden, dass nur durch einen Antrag auf erneute Zahlung einer Halbwaisenrente die Frage nach dem Anspruch verbindlich geklärt werden kann.

Es gibt die Möglichkeit, diesen Antrag mit Hilfe einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Oberstam 22.06.2013 | 19:11
Machen Sie erstmal eine ordentliche Meldung bevor Sie hier Fragen stellen !
Arbeiteram 23.06.2013 | 11:15
Typische Beamtenlaufbahn. das ganze Leben von anderen finanzieren lassen.
zeldaam 23.06.2013 | 21:02
Hallo Sebastian, das sieht m.E. eher mau aus. Grundsätzlich ist der Verweis auf den Anspruch auf Kindergeld nicht zielführend: " Die ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Auslegung des steuerrechtlichen Begriffs der "Berufsausbildung" (im Zusammenhang mit Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen), ist auf Ansprüche auf Waisenrente nicht entsprechend anwendbar. Danach befindet sich in Berufsausbildung, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat und es sind alle Maßnahmen einzubeziehen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufs geeignet sind. Dem steht schon die Verschiedenartigkeit der Rechts- und Regelungsbereiche entgegen (vergleiche BSG-Urteil vom 20.07.2011, AZ: B 13 R 52/10 R). " Sofern man Ihre Laufbahn zu den Offiziersanwärtern zuordnen möchte gilt das folgende: "Ein Offiziersanwärter der Bundeswehr, der volle Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhält, befindet sich nicht in Berufsausbildung. Soweit ein Offiziersanwärter für die Zeit des Grundwehrdienstes keine Bezüge erhält, gelten die Darlegungen in Anl1.38 >>(SGB VI § 48 Anl1.38 ). Die Zeit der Ableistung des Grundwehrdienstes ist danach keine Berufsausbildung. Sanitäts-Offiziersanwärter, die zur Durchführung eines Hochschulstudiums beurlaubt sind und Ausbildungsgeld erhalten, befinden sich insoweit in Berufsausbildung." (beides Zitate aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV) Zu Ihrer speziellen Laufbahn SaZ / zum Feldwebel habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Ansonsten gilt immer: Antrag stellen und abwarten, im schlechtesten Falle erhalten Sie eine Ablehnung, ansonsten gehen Sie kein Risiko ein. Allerdings wird bei einer etwaigen Halbwaisenrente Ihr Einkommen angerechnet. MfG zelda
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