Hallo W*lfgang,
ich bin richtig geschockt. Ihr "Müdigkeitsbeitrag" ist ja auch gelöscht. Warum???
War doch nur eine kleine Auflockerung. Ich wollte noch einen lustigen Kommentar dazu geben, das ist mir aber jetzt vergangen.
Sie waren der einzige mit dessen Antwort ich die Mitarbeiterin der Rentenberatungsstelle überzeugen konnte, dass die Witwenrente nach dem 1.7.14 neu berechnet wird, falls die EM-Rente vor diesem Datum ermittelt wurde.
(wg. 2 Jahre Zurechnungszeit).
Ich wollte eigentlich noch die Frage stellen, was ist, wenn die EM-Rente bereits in die Altersrente umgewandelt ist? Ich gehe davon aus, dass keine "Neuberechnung" vorgenommen wird, weil dann die AR als Grundlage genommen wird.
Allerdings geht es mir z.Zt. gesundheitlich so schlecht, dass sich diese Frage bei mir erübrigt, ich werde sehr wahrscheinlich die Altersrente nicht mehr erleben.