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Experten-Antwort

Ziel der beruflichen Reha

von Sandra18.03.2019 | 18:34
149 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was passiert, wenn das Ziel der beruflichen Rehabilitation nicht erreicht wurde? Nachdem ich meinen Job kündigen musste aus gesundheitlichen Gründen, beantragte ich berufliche Reha. Vor Beginn der Maßnahme war ich nicht mehr als 4 Stunden belastbar. Ich begann daher meine Maßnahme am BTZ für 11 Monate. Das Ziel sollte sein, als Quereinsteiger in einen leidensgerechten Job zu kommen. Leider ist das nicht gelungen. Nach Ende der Maßnahme stehe ich nun arbeitslos und ohne Qualifikation da. Meinen gelernten Beruf kann ich nicht mehr machen und meine letzten Tätigkeiten auch nicht mehr. Ohne Qualifikation stehen die Chancen sehr schlecht, in eine leidensgerechte Arbeit zu kommen. Was passiert nun? Das Arbeitsamt ist für mich nicht zuständig, wurde mir gesagt.Die zahlen mir lediglich mein Arbeitslosengeld.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2019 | 08:26

Hallo Sandra,

bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Reha-Fachberater. Die Klärung wird nur einzelfallbezogen möglich sein.

2 Antworten

Sandra Bullockam 18.03.2019 | 18:51
Hallo, immerhin bekommst du Arbeitslosengeld. Von daher ist in erster Linie erstmal Deine AfA zuständig. Grüße
DRVam 18.03.2019 | 20:09
Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Rehafachberater. Nur der kann mit Ihnen Ihre Situation analysieren und entsprechende Vorschläge machen. Ein Forum ist da sicherlich nicht der richtige Ratgeber.
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