Guten Morgen Frager,
grundsätzlich zielen Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - wie sie bereits vermutet haben - darauf ab, die teilweise oder volle Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit abzuwenden oder eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen und damit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben/Erwerbsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Arbeitsleben/Erwerbsleben zu erreichen.
Eine Rehabilitation über die Krankenkasse soll generell dazu beitragen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstständig leben können. Es geht hier primär darum, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen einer Erkrankung besser zurechtzukommen.