Hallo Experten !
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen:
Habe gehört, dass Dividenden auf Geschäftsanteile bei Banken (Raiffeisen ect.) bis ca. 50 € pro Person, pro Bank von der Zinsabschlagssteuer befreit sind, d.h. nicht auf den gestellten Freistellungsantrag angerechnet werden? Dies gilt ebenso für Sparbücher, wenn die Zinsen pro Jahr 10€ nicht übersteigen.
Wer kann mir das bestätigen ?
Vielen Dank im voraus !
Hallo,
was hat das mit Rente zu tun? Nicht viel.
Wieso fragen Sie mal nicht einfach einen Raiffeisen-Volksbank? Die müssen es doch wissen.
Bei der Rente geht's um jede Mark! Trotzdem vielen Dank!
Bin leider kein experte, befas-
se mich aber gern mit steuer.
Habe noch nie von der be-
freiung der zinsabschlagsteuer
bei dividenden auf geschäfts-
anteile gehört.
Sage also nein, dagegen weiß
ich als ehemaliger bankmensch
die befreiung je sparkonto
( sparbuch überholt) gilt bis
zu 10 euro je sparkonto.
Natürlich auch bei 5 konten
b ei der gleichen bank 5 mal.
MfG.
Danke - Habe am Freitag diesbezüglich einen Termin bei meiner Bank und werde dann das Ergebnis bekanntgeben !
hallo,
als rentner zahle ich keine steuern, muss aber zinsertragssteuern zahlen. kann ich diese bei der steuererklärung geltend machen? habe einen freibetrag als schwerbeschädigter, spenden, ausergewöhnliche belastungen.
vielen dank für eure nachrichten
Diese Frage kann und darf nur vom Finanzamt bzw. einem Steuerberater beantwortet werden.
Es soll hierzu aber - neben dem BMF - auch gute Online Foren geben, etwa http://www. forum-steuern.de oder http://www.dtsv.de oder http://www.finanztreff.de.
Man wird Ihnen dort gerne weiter helfen. Im Online Forum der gesetzlichen RV ist dies nicht möglich.
MfG