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Zinsen

von Heinz11.12.2009 | 09:16
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Ich haben bereits im Januar 2009 in meinem Versicherungsamt Rente beantragt. Dann erhielt ich im Mai 2009 einen Vorschussbescheid mit gleichzeitiger Aufklärung darüber, dass ich einen früheren Rentenbeginn, als den den man mir im Versicherungsamt gesagt hatte, haben könnte. Dafür habe ich mich entschieden. Der Endbescheid wurde mir aber erst im Oktober 2009 zugesandt. Wieso wurde mir die aufgelaufene Nachzahlung nicht verzinst? Offensichtlich wurde ich damals ja nicht korrekt beraten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.12.2009 | 09:38

Die Verzinsung beginnt nach § 44 Abs. 2 SGB 1 frühestens nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrages beim zuständigen Leistungsträger.

Wann lag der vollständige Antrag vor und wann war Rentenbeginn? Sie sollten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nachfragen!

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