Hallo.
Ich sollte ab ende 2009 bis mitte 2010 Übergangsgeld bekommen. Dieses habe ich nicht ausbezahlt bekommen.
Das ganze ging übers VDK vors Sozialgericht und die DRV hat nun ein Anerkenntnis geschickt, dass das Übergangsgeld nun doch bezahlt wird.
Den Bescheid dazu habe ich am 26.05.2011 schon bekommen und die Bescheinigungen von wegen der Sozialversicherung schon vor einer Woche. Das Geld habe ich aber immernoch nicht auf dem Konto.
Habe ich eine rechtliche Grundlage dafür jetzt Zinsen von der DRV zu verlangen? Ich mein, das Übergangsgeld hätte ich schon vor gut einem Jahr bekommen sollen, wenn ich das angelegt hätte, dann wär schon einiges dabei rumgekommen.
Wieviel % Zinsen kann ich verlangen?
Danke und Gruß