Rentennachzahlungen sind gemäß § 44 SGB I mit 4 % zu verzinsen. Hierbei sind die monatlichen Beträge jeweils ab dem Folgemonat nach ihrer Fälligkeit zu verzinsen.
Frühester Zinsbeginn ist nach § 44 Absatz 2 SGB I jedoch der Monat nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des (vollständigen) Rentenantrages. Wenn der Rentenantrag also im Juli 2008 gestellt wurde und die Rente rückwirkend ab Juli 2008 beginnt, ist der Zinsbeginn der 01.02.2009.
Wenn Sie die Mitteilung über die Abrechnung der Rentennachzahlung bereits bekommen haben und eine Verzinsung daraus nicht ersichtlich ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiter, die im Briefkopf des Rentenbescheids genannt sind.