Hallo jüdischer Mitbürger,
mit dem ZRBG-Änderungsgesetz wurden die Anforderungen an die Merkmale "Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss" und "Entgelt" deutlich herabgesetzt. Nach den neuen Auslegungsgrundsätzen stellt beispielsweise jegliche Entlohnung in Geld oder Naturalien Entgelt dar. Handelt es sich aber um Zwangsarbeit, bei der die Beschäftigung ohne Entgelt und unter Bewachung ausgeübt wurde, liegt weiterhin keine Beitragszeit vor.