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? zu Begutachtung EMR

von Gastronom17.12.2012 | 16:14
1610 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Warum fließen nachgewiesene alte, vor ca. 30 diagnostizierte bleibende Leiden, wie z. B. meniskusdurchriss und vor ca, 30 Jahren diagnostizierter Verschleiß durch angeborene Fehlbildung von Gelenken, wie z. B. Fehlbildung von Kniegelenken und Steilhüfe (Cova-valga) nicht bei der Beurteilung des Leistungsvermögens ein? Oder gehen med.Gutachter etwa davon aus, dass sich angeborene Fehlbildungen von Gelenken im Hohen Alter von 60 Jahren von selbst regenerieren. Warum werden aktuelle Gelenkentzündungen mit einem nachgewiesenen erhöhten Laborwert / Blutwert von über 40 mg/l bei der Beurteilung des Leistungsvermögens nicht berücksichtigt. Welche Möglichkeiten haben DRV und Gutachter um diese Bewertung zu umgehen? Hat hier jemand in solchen oder ähnlichen Angelegenheiten Erfahrung?

6 Antworten

Klaus-Peteram 17.12.2012 | 16:50
Alte und/oder angeborene Erkrankungen fliessen NUR dann in die Beurteilung der EM-Rente mit ein, wenn diese auch aktuell Beschwerden verursachen die für die Erwerbsfähigkeit von Bedeutung sind. Es wird sicher vom med. Dienst " nichts bewusst umgangen " oder anderweitig warum auch immer nicht bewertet nur um daraus einen Nachteil für Sie in dem Fall konstruieren zu können. Da haben Sie sich etwas " verrannt " was nicht an dem ist.
Gastronomam 17.12.2012 | 19:27
Warum schreibt aber ein Gutachter der DRV bei eingereichtem radiologischen Bericht eines Orthopäden mit Diagnose "Steilhüfte" zu Hüftgelenke "keine Fehlstatik"? Warum schreibt ein Gutachter der DRV bei extremen Plattfüßen zu Spunggelenke und Füße "keine signifikante Fehlstatik"? Das muß doch irgendwie Sinn haben.
Sozialröchler?am 17.12.2012 | 19:48
Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Ihre medizinischen Fachfragen sind nicht Gegenstand dieses Forums. Gegen die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung können Sie Widerspruch erheben, nicht jedoch gegen einzelne Positionen eines Gutachtens.
Klaus-Peteram 17.12.2012 | 20:16
Zu solch detaillierten med. Fragen kann doch hier nun wirklich niemand Stellung nehmen mangels genauer Kenntnis ihres Falles und vor allem Mangels med. Fachkenntnisse. Insofern sind ihre Fragen dazu hier in diesem Forum doch müßig. Nur aber mal kurz angemerkt und bei aller gebotenen Zurückhaltung , bekommen Sie aber doch wegen " Plattfüßen " und einer Hüftfehlstellung doch keine EM-Rente. Das sind aber nun wirklich keine signifikanten Fehlstellungen die schwerwiegend genug sind um für die Beurteilung einer EM-Rente von Bedeutung zu sein. Damit können Sie doch zumindest eine sitzende Tätigkeit ausführen. Ich glaube da ist hinsichtlich Rente wohl mehr der Wunsch Vater des Gedankes. Etwas mehr Realitätssinn und weniger Wunschdenken wäre da doch angebracht. Alles Gute für Sie.
Anitaam 17.12.2012 | 21:11
Das "signifikant" ist wesentlich! Sie wissen schon, dass 90 % der über 40-Jährigen radiologisch nachweisbare Wirbelsäulenschäden haben? Aber meist keine wesentlichen Beschwerden, wenn sie ihre Muskulatur durch genügend Bewegung in Form halten.
Gastronomam 18.12.2012 | 13:39
ich wollte hier keineswegs eine medizinische Beratung zu irgend einen Einzelfall, sonder nur Hintergrundinformationen zu solchen relativ einfachen widersprüchlichen Angaben der DRV. Persönliche Angriffe treffen mich nicht, da es mich nicht betrifft.
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