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Experten-Antwort

zu erwartende Betriebsrenten aus Todesfall

von Markus120714.08.2022 | 20:25
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2 Antworten

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Der Ehemann ist verstorben. Die Witwe (Jahrgang 1939) beantragt eine große Witwenrente. Der Verstorbene hatte neben seiner gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente der KZVK erhalten. Die Witwe erwartet nun auch von der KZVK die Zahlung einer Witwenrente. Muss diese zu erwartende Witwenrente der KZVK auch in den Formularen zum Antrag auf Witwenrente (R0810 oder R0500) eingetragen werden? In R0810 steht unter 2.9: "Erhalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrente, Zusatzrente, Pension, Kapitalleistung aus einer Direktversicherung) - gegebenenfalls auch aus dem Ausland". Rein formell erwartet die Witwe eine Betriebsrente, jedoch nur als Witwenbezug jedoch nicht aufgrund eigener Beitragleistung. Deshalb meine Frage, ist die zu erwartende Witwenrente dort einzutragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus1207,

Sie haben die einzige Stelle, wo Angaben zur Witwenrente der KZVK zu machen sind, korrekt erkannt.

Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W°lfgangam 14.08.2022 | 20:38
Hallo Markus1207, der R0810 fragt nur für die Krankenkasse im Rahmen der KVdR der Witwe die weiteren KV-pflichtigen Einkünfte ab - KZVK (neu wg. Witwenbetriebsrentenanspruch daraus) dort eintragen. Von der KV folgt regelmäßig nach Rentenantragstellung sowieso ein Einkommensfragen über alle vorhandenen Einkommensarten ...dort bitte nochmal/alles eintragen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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