Hallo a.schert,
Slowenien ist seit 2004 EU-Land, daher gibt es mit Ihrer Rentenzahlung dorthin auch keine Probleme, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt nach Slowenien verlegen sollten.
Ggf. notieren Sie sich vor Abreise alle wichtigen Ansprechpartner/Adressen/TelefonNr ...für die Rentenversicherung nehmen Sie Ihren Erstbescheid, den unbefristeten Bescheid und die letzte Anpassungsmitteilung mit - da stehen alle Daten drauf.
> bei der drv abmelden
Sie müssen sich nicht 'abmelden' (das nur bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, bei dauerhaftem Verzug), sondern nur die neuen Verbindungsdaten mitteilen (Adresse, Kontoverbindung - die kann aber auch in D bestehen bleiben). Erste Anlaufstelle für solche Änderungen ist immer der Rentenservice der Deutschen Post (siehe Anpassungsmitteilung zum 01.07.2015), was Sie auch online erledigen können:
https://onlinemitteilung.deutschepost.de/rentenservice/selectNot…
Gruß
w.