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Experten-Antwort

Zu Krank für eine Rückreise

von a.schert06.08.2015 | 18:31
1301 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ich bin schwerkrank,und beziehe eine unbefristete em-rente. der Großteil meiner Familie lebt im eu-ausland.ich würde sie gerne besuchen.allerdings ist eine reise für mich mit nicht einfach durchführbar. was wäre,wenn ich es nicht mehr schaffe die Rückreise nach Deutschland anzutreten?könnte ich dann vom Ausland alles organisieren?bei der drv abmelden usw.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo a.schert,

sollte Ihnen eine Rückreise nicht mehr möglich sein, teilen Sie dies bitte umgehend dem für Sie zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger mit. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist die Zahlung in eine Auslandszahlung umzustellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 06.08.2015 | 18:55
Ein Telefon oder einen Briefkasten in den man einen Brief nach Deutschland einwerfen kann, wird's dort doch hoffentlich geben.
101am 07.08.2015 | 08:58
Bleib doch besser gleich zu Hause. Wenn du ins Ausland fahren kannst, kannst du auch wieder zurück fahren. Sind doch alles Ausreden um weg fahren zu können. Warum gibst du bei der Frage das Land nicht mit an ? wo deine Familie lebt.
Oskar A.am 07.08.2015 | 09:14
Merkwürdig, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen und die dann im Ausland abmelden wollen. Auch komisch, dass Sie nicht das EU-Land nennen.
a.schertam 07.08.2015 | 09:23
was soll das für eine ausrede sein? ich würde noch einmal gerne meine Familie sehen. sie wohnen in Slowenien.liegend,in einem Wohnmobil würde ich mir die reise eventuell zumuten.aber was ist,wenn sich mein zustand im Ausland noch weiter verschlechtert?
Herz1952am 07.08.2015 | 19:36
a.schert, fragen Sie einmal bei Ihrer Krankenversicherung nach, bzw bei deren privaten Versicherung für einen evtl. Rücktransport, wie das in Ihrem Fall aussehen würde. Auch an den Rücktransport den Wohnwagen betreffend. Könnte sehr schwierig werden, es sei denn, Sie können einen privaten Rücktransport zahlen. Viel Glück.
W*lfgangam 07.08.2015 | 19:50
Hallo a.schert, Slowenien ist seit 2004 EU-Land, daher gibt es mit Ihrer Rentenzahlung dorthin auch keine Probleme, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt nach Slowenien verlegen sollten. Ggf. notieren Sie sich vor Abreise alle wichtigen Ansprechpartner/Adressen/TelefonNr ...für die Rentenversicherung nehmen Sie Ihren Erstbescheid, den unbefristeten Bescheid und die letzte Anpassungsmitteilung mit - da stehen alle Daten drauf. > bei der drv abmelden Sie müssen sich nicht 'abmelden' (das nur bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, bei dauerhaftem Verzug), sondern nur die neuen Verbindungsdaten mitteilen (Adresse, Kontoverbindung - die kann aber auch in D bestehen bleiben). Erste Anlaufstelle für solche Änderungen ist immer der Rentenservice der Deutschen Post (siehe Anpassungsmitteilung zum 01.07.2015), was Sie auch online erledigen können: https://onlinemitteilung.deutschepost.de/rentenservice/selectNot… Gruß w.
a.schertam 07.08.2015 | 20:11
vielen dank für die antwort von herz1952.und vor allem für die sehr ausführliche von Wolfgang!
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